Archäologische Bodenforschung Basel-Stadt
Der Basler Boden ist ein Archiv von unschätzbarem Wert. Zeugnisse von der Frühzeit des Menschen bis zur jüngsten Vergangenheit haben sich darin erhalten. Die Archäologische Bodenforschung setzt sich dafür ein, dieses wertvolle archäologische Erbe zu sichern, zu erforschen, zu bewahren und zu vermitteln. Wir kooperieren mit den Baubehörden und sind in die Stadtentwicklung massgeblich einbezogen. Als kantonale Fachstelle machen wir die Vergangenheit erlebbar.
Über uns
Wir sind eine kantonale Fachstelle, die für die Sicherung, Erforschung, Bewahrung und Vermittlung des archäologischen Erbes verantwortlich ist. Die Archäologische Bodenforschung leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Identität des Kantons. Dafür werden wir frühzeitig in die Planung von Bauprojekten mit einbezogen und kooperieren erfolgreich mit den zuständigen Behörden, Bauunternehmen und internationalen Forschungsinstitutionen. Nur so gelingt es, trotz des rasanten Wachstums unwiederbringliche kulturelle Zeugnisse für Basel zu bewahren und als bedeutenden Bestandteil der Stadt zugänglich zu machen.
Wir erschliessen für die breite Öffentlichkeit und die Wissenschaft stets neue Quellen zur Stadt- und Kantonsgeschichte. Wir arbeiten nachhaltig, wissenschaftlich korrekt sowie in vernetzter Art und Weise. Über unsere Resultate orientieren wir auf verschiedenen Plattformen zeitnah und regelmässig.
Wir sichern der Vergangenheit die Zukunft
Nachhaltigkeit hat für uns oberste Priorität: sei es bei der Dokumentation, der Datensicherung oder den Ausgrabungen selbst. Jeder Eingriff ist so minimal wie möglich und so umfassend wie nötig durchzuführen, um wertvolle archäologische Substanz für die Zukunft zu sichern. Die kontinuierliche Verbesserung der wissenschaftlichen und technischen Methoden wird es erlauben, noch mehr über vergangene Lebenswelten zu erforschen.
Unser Auftrag
Die Archäologische Bodenforschung ist der Abteilung Kultur des Präsidialdepartements des Kantons Basel-Stadt angegliedert und erfüllt vier Hauptaufgaben:
Archäologische Fundstellen sind Denkmäler
Archäologische Fundstellen sind Denkmäler gemäss dem Denkmalschutzgesetz:
«Denkmäler sind zu erhalten. Ihre kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Werte sind zu erforschen und, wenn möglich, in ihrem gewachsenen Zusammenhang zu sichern.» Gesetz über den Denkmalschutz vom 20. März 1980.
Der Auftrag ist in der Verordnung betreffend die kantonale Archäologie vom 9. Dezember 2008 verankert.