Einfachere Tarifstruktur in den staatlichen Parkhäusern Basel-Stadt

Der Regierungsrat genehmigt die neue Tarifordnung für die Parkhäuser Basel-Stadt. Die Tarifstruktur wird wesentlich vereinfacht und somit kundenfreundlicher.

Der Kanton Basel-Stadt bietet der Öffentlichkeit fünf Parkhäuser zur Nutzung an, City, Elisabethen, Steinen, Storchen und St. Jakob. Die Tarifordnung ist heute hauptsächlich aufgrund ihrer komplizierten Tarifstruktur und uneinheitlichen Taktung (60 Minuten oder 30 Minuten) nicht mehr zeitgemäss. Der Regierungsrat hat deshalb eine Anpassung der Tarifordnung ohne wesentliche Tariferhöhung genehmigt.

Die Haupttarife der Innenstadt-Parkhäuser (10.00 bis 18.30 Uhr) werden mit dieser Anpassung nicht verändert. Die neue Tarifstruktur gestaltet sich jedoch für variables Parkieren wesentlich einfacher; es gelten neu nur noch drei Tarifstufen anstelle von fünf und zusätzlich eine einheitliche Tariftaktung von 30 Minuten. In den Randzeiten gilt neu ein leicht höherer Tarif, er wurde aufgrund der Vereinfachung der Tarifstruktur nötig. Mit der Anpassung wird die Abrechnung fairer, denn durch die Reduktion der Taktung auf einheitliche 30 Minuten bezahlen die Kunden nicht mehr wie zuvor für jede angebrochene Stunde.

Im Parkhaus St. Jakob wurden ebenfalls Anpassungen an der Tarifstruktur vorgenommen. Hier wurden unter anderem auch die Bedürfnisse der Veranstalter von Grossanlässen miteinbezogen.

Die neue Tarifordnung tritt am 21. Oktober 2017 in Kraft. Sie wurde unter Berücksichtigung der Interessen möglichst vieler Interessengruppen erarbeitet, Detailhandel, Gastronomie, Spitäler, Veranstalter, Arbeitgeber-/innen, Arbeitnehmer-/innen und Anwohner-/innen. Der Regierungsrat ist davon überzeugt, mit der neuen Tarifordnung eine kundenfreundliche und sinnvolle Tarifstruktur anzubieten.

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