Erneuerte Leistungsaufträge mit der Spitex Basel
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat Basel-Stadt hat die beiden erneuerten Leistungsaufträge mit der Stiftung Spitex Basel für hauswirtschaftliche und pflegerische Spitex-Leistungen für die Jahre 2018 bis 2020 genehmigt. In der hauswirtschaftlichen Spitex wird neu ein einkommensabhängiges System eingeführt. Die Tarife für die pflegerischen Spitex-Leistungen bleiben unverändert.
Die Gesundheits- und Alterspflegepolitik des Kantons Basel-Stadt richtet sich nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“. Mit der Verhinderung von stationären Aufenthalten können einerseits Kosten reduziert werden, da ambulante Angebote meist kostengünstiger sind als äquivalente stationäre Angebote. Andererseits kann mit ihrer Hilfe dem vielfachen Wunsch der älteren Bevölkerung entsprochen werden, so lange wie möglich zu Hause wohnen zu können. Zentral dabei sind die Spitex-Dienste, welche die medizinisch-pflegerischen Massnahmen abdecken.
Die Spitex Basel verfügt über getrennte Leistungsaufträge mit dem Kanton Basel-Stadt für hauswirtschaftliche und pflegerische Spitex-Leistungen. Die aktuell gültigen Leistungsaufträge laufen Ende 2017 aus.
Tarife für pflegerische Spitex unverändert
Mit dem erneuerten Leistungsvertrag an „Spitex Basel. Stiftung für Hilfe und Pflege zu Hause“ im Bereich der Pflege werden die Tarife und Rahmenbedingungen für die Jahre 2018 bis 2020 geregelt. In der pflegerischen Spitex sind für die kommende Vertragsperiode keine tariflichen Änderungen nötig, die geltenden Tarife reflektieren die Kosten. Durch den Leistungsauftrag erhält Spitex Basel eine erhöhte kantonale Restfinanzierung. Sie übernimmt dafür die Aufgabe der Grundversorgung in Form einer Kundenaufnahme und die Erbringung von Spezialleistungen in Onkologie- und Kinder-Spitex sowie beim Angebot des pflegerischen Notfalldienstes für die nahtlose Übernahme von Pflegeleistungen bei Spitalaustritten.
Wichtige Rolle der Spitex-Leistungen
Neben der pflegerischen Spitex gibt es eine Vielzahl von Leistungen, welche ein Pflegearrange-ment in den eigenen vier Wänden erst ermöglichen. Dazu gehören die Leistungen im hauswirt-schaftlichen Bereich. Hauswirtschaftliche Spitex schafft oft erst die Grundvoraussetzung, damit pflegerische Spitex erbracht werden kann. Zudem können mit geeigneten Leistungen der hauswirtschaftlichen Spitex (je nach Situation in Kombination mit pflegerischer Spitex) Aufenthalte in stationären Einrichtungen verzögert oder verhindert werden sowie eine sichere und gegebenenfalls frühzeitige Rückkehr aus stationären Einrichtungen ermöglicht werden. Mit Hilfe von Spitex-Leistungen können weiter oftmals signifikante Veränderungen von Mobilität, kognitiver Leistung und psychischem Zustand erkannt und die notwendigen Massnahmen zur Prävention, Verbesserung oder Stabilisierung frühzeitig eingeleitet werden. Diese Aspekte entsprechen einem Bedürfnis der Bevölkerung, insbesondere von betagten Personen, und ermöglichen gleichzeitig eine Reduktion der Gesundheitskosten.
Hauswirtschaftliche Spitex neu einkommensabhängig
In der hauswirtschaftlichen Spitex wird neu ein einkommensabhängiges System eingeführt. Der Wechsel zu einem einkommensabhängigen Tarifsystem erfolgt, um vom ineffizienten „Giesskannenprinzip“ abzukehren. Da hauswirtschaftliche Spitex nicht durch die Krankenversicherer finanziert wird, ist ein besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass die Leistungen auch für ökonomisch schwächer gestellte Bevölkerungsschichten erschwinglich sind.
Mit dem neuen System können die begrenzten Mittel effizienter und zugunsten der ökonomisch schwächer gestellten Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden. Im neuen Modell werden die Kunden der Spitex Basel aufgrund ihrer Einteilung im System der Krankenkassen-Prämienverbilligung in vier Tarifstufen eingeteilt. Für einkommensschwache Haushalte bleibt der Eigenbeitrag gleich hoch wie bisher, für einkommensstärkere Haushalte steigt er an.
Die Erhöhung der neuen Tarife wird in zwei Schritten im Sommer 2018 und im Sommer 2019 erfolgen. So wird ein einmaliger grosser Tariferhöhungsschritt für die Spitex-Kundinnen und Kunden verhindert, und allfällige Änderungen in den individuellen Pflege- und Betreuungssettings können während einer angemessenen Übergangszeit umgesetzt werden.
Hinweise
Da Spitex eine Gemeindeaufgabe ist, gelten die Leistungsaufträge nur für die Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Basel. Die Gemeinden Riehen und Bettingen erteilen separate Leistungsaufträge.