Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Weiterbehandlung der Kantonalen Volksinitiative „Für eine Kantonale Behindertengleichstellung“ bis spätestens 31. Januar 2019 auszustellen. Der Regierungsrat hatte am 7. Februar 2018 den Auftrag erhalten, innert sechs Monaten zur Initiative zu berichten. Gleichzeitig verlangt eine verbindlich überwiesene Motion die Vorlage eines kantonalen Behindertengleichstellungsgesetzes bis Februar 2019. Mit der beantragten Fristverlängerung möchte der Regierungsrat die Berichterstattung zu den beiden Geschäften koordinieren und dem Grossen Rat rechtzeitig einen gut abgestützten Gesetzesentwurf als Gegenvorschlag vorlegen. (Auskunft: Dr. Nora Bertschi, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 69 04)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Ugur Camlibel, SP) betreffend „Verkehrssicherheit an der Hochbergerstrasse“ als erledigt abzuschreiben. Ein zusätzlicher Fussgängerstreifen zwischen Stücki-Steg und der Kreuzung Kleinhüningeranlage/Hochbergerplatz würde keine Verbesserung der Verkehrssicherheit bringen, da in unmittelbarer Nähe sichere Fussgängerstreifen bestehen. Darüber hinaus müssten zur Einhaltung der geforderten Sichtweiten sechs bis acht Parkplätze aufgehoben werden. (Auskunft: Romeo di Nucci, Stv. Leiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 64)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Conradin Cramer, LDP) betreffend „Generationenfonds“ als erledigt abzuschreiben. Ein Generationenfonds ist aus Sicht einer nachhaltigen Finanzpolitik nicht nötig und aus finanzpolitischer Sicht problematisch. Der Regierungsrat verfolgt schon heute eine restriktive Ausgabenpolitik, die sich nicht an den Überschüssen und der guten Konjunkturlage der vorangehenden Jahre orientiert. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 02)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Lorenz Nägelin, SVP) betreffend „elektronische Zeiterfassung mittels Erfassungsgeräten“ als erledigt abzuschreiben. Im Fixzeitenmodell ergibt sich die Arbeitszeit ausschliesslich aus den fixen Dienstplänen und den darüber hinaus angeordneten Überstunden. Daher erübrigt sich eine elektronische Zeiterfassung durch die Mitarbeitenden.  Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Leonhard Burckhardt, SP) betreffend „kulturellem Austausch mit der Migrationsbevölkerung in Basel“ als erledigt abzuschreiben. Die kantonalen Museen und Dienststellen und die Kulturinstitutionen mit Staatsbeiträgen berücksichtigen in ihren Angeboten die kulturelle Vielfalt der Bevölkerung und ermöglichen einen möglichst breiten Zugang zu den Kulturangeboten. Auch die Kulturschaffenden der sogenannten freuen Szene leisten ihren Beitrag an einen interkulturellen Dialog. (Auskunft: Sonja Kuhn, Co-Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 68 69)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Instandstellung der Kirche Johannes Bosco Basel einen Investitionsbeitrag von 594‘400 Franken zu bewilligen. Ein allfälliger Beitrag des Bundes wird zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und dem Kanton Basel-Stadt geteilt. Die Sanierung und Umgestaltung des Innenraums geht zu Lasten der Römisch-Katholischen Kirche. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
  • die Eintragung der Liegenschaft Untere Rheingasse 12/Sägergässlein 2/4 in Basel in das kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihres architektonischen, typologischen und ortsbaugeschichtlichen Wertes ein bedeutendes Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. (Auskunft: Dr. Thomas Lutz, Stv. kantonaler Denkmalpfleger, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 30)
  • beschlossen, auf eine Weiterführung der Erdbebenversicherung für die kantonalen Liegenschaften im Verwaltungsvermögen zu verzichten. Nach der Neuausschreibung der Versicherung wären die Prämien deutlich angestiegen. (Auskunft: Dr. Rolf Borner, Geschäftsleiter Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15)
  • eine Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen erlassen und die betreffenden Verordnungen der Fachgesetzgebung angepasst. Damit können die bundesrechtlichen Vorgaben in diesem Bereich umgesetzt werden. Ziel des Katasters ist die harmonisierte Dokumentation und Veröffentlichung von Informationen zu den öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen. (Auskunft: Adrian Moser, Leiter Geoinformation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 67)
  • den Jahresbericht zum Mehrwertabgabefonds 2017 zur Kenntnis genommen. Mit den Einnahmen werden öffentliche Grünräume neu geschaffen oder attraktiver gestaltet. Im Jahr 2017 betrugen die Einnahmen 21 Millionen Franken, die Ausgaben beliefen sich auf 13,8 Millionen Franken. (Auskunft: Christiane Dannenberger, Stadtgärtnerei, Tel. 061 267 67 34)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Eigenmittelverordnung begrüsst. Die Erweiterung der Kapitalanforderungen auf den Kreis der nicht international tätigen systemrelevanten Banken ist konsequent und trägt zur Sicherheit des Bankenmarktes bei. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 02)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Adoptionsentschädigung grundsätzlich zugestimmt. Er geht aber in einigen Punkten weiter als der Entwurf. (Auskunft: Mike Oberholzer, Ausgleichskasse Basel-Stadt, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 22 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die neuen Regelungen in der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig steht der Regierungsrat einigen Bestimmungen im Bereich der Schallmessung sehr kritisch gegenüber, weil sie für die vollziehenden Behörden wie auch für die Veranstalter einen unverhältnismässigen Mehraufwand bringen. Die Verordnung regelt die Verwendung von Solarien sowie Behandlungen mit kosmetischem Zweck und statuiert ein umfassendes Verbot von gefährlichen Laserpointern. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Totalrevision der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung im Zusammenhang mit der Revision des Heilmittelgesetzes begrüsst. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen von Verordnungen des Schweizerischen Heilmittelinstituts im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Medcrime-Konvention begrüsst. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung der vorgesehenen Anpassung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und Mutterschaft zugestimmt. Er unterstützt damit die Schliessung einer Gesetzeslücke, indem Mütter neu Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben, wenn sich das Neugeborene länger als drei Wochen im Spital aufhält. (Auskunft: Mike Oberholzer, Ausgleichskasse Basel-Stadt, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 22 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (Erbrecht) grundsätzlich begrüsst. Vorgenommen wird damit unter anderem eine Anpassung an die entsprechenden Richtlinien des Europäischen Parlaments. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)

 

Hinweise:

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.

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