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Zur finanziellen Lage des Universitätsspitals Basel und des Kantonsspitals Baselland

Medienmitteilung

Die Regierungen beider Basel informieren über den finanziellen Zustand des Universitätsspitals Basel (USB) und des Kantonsspitals Baselland (KSBL) per Ende 2018, wie dies der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt gegenüber dem Grossen Rat in einer Interpellationsantwort in Aussicht gestellt hat. Während die finanzielle Entwicklung des USB für 2018 grundsätzlich im Rahmen des Budgets und der Erwartungen liegt, fällt das Zwischenergebnis für das KSBL und die Erwartung per Jahresende 2018 unter Budget aus. Der Umgang mit möglichen Eigenkapital-Wertveränderungen bis Ende 2019 ist im Staatsvertrag über das Universitätsspital Nordwest vom 6. Februar 2018 zwischen den beiden Kantonen verbindlich geregelt.

Mit einer Interpellation betreffend „finanzieller Zustand Kantonsspital Baselland“ wurde dem Regierungsrat Basel-Stadt im Oktober 2018 die Frage gestellt, ob er bereit sei, beim Kanton Basel-Landschaft einen revidierten Zwischenabschluss des Kantonsspitals Baselland für die Periode vom 1.1.–30.9.2018 einzufordern, welcher der Basler Stimmbevölkerung bis Ende 2018 vorliegt. Der Regierungsrat Basel-Stadt hat in seiner Interpellationsantwort vom 7. November 2018 schriftlich bestätigt, dass das KSBL und das USB den gewünschten Zwischenabschluss erstellen würden, aufgrund von Zeit- und Kostenaspekten allerdings ohne Revision. Die Regierungsräte stellten in Aussicht, dass die Ergebnisse des Zwischenabschlusses und die Prognose für den Jahresabschluss 2018 durch das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft bis Ende 2018 kommuniziert würden. Dies erfolgt mit der vorliegenden Mitteilung.

Zwischenabschluss USB per 30. September 2018 und Prognose für ganzes 2018

Zusammenfassung Quartalsabschluss 09.2018: Universitätsspital Basel
Werte in TCHF

Das USB befindet sich per 30. September 2018 grundsätzlich auf Kurs mit einem nur leicht unter Budget liegenden EBITDA von 6.7 %. Die Steigerung des betrieblichen Ertrages ist primär mit einer verbesserten Fallschwere (Case Mix Index, CMI) begründet und in geringerem Ausmass einer leichten Zunahme der Fallzahlen. Der Rückgang bei den TARMED-Punkten für ambulante Behandlungen aufgrund des Tarifeingriffs des Bundes liegt im Bereich des Erwarteten. Der Zusatzversicherungsanteil nimmt leicht ab.

Das USB erwartet für den Jahresabschluss 2018 einen betrieblichen Jahresgewinn von rund 11.2 Mio. Franken und einen EBITDA von rund 6.7 %. Aufgrund von ausserordentlichen Faktoren, im Wesentlichen einer Rückzahlung von GWL-Mitteln (Mittel für Gemeinwirtschaftliche Leistungen) für Lehre und Forschung für 2016 und 2017 wird das USB im 2018 voraussichtlich noch einen Gewinn von rund 1.6 Mio. Franken ausweisen. (Gemäss einer Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Universitätsspital Basel deckt der Kanton Basel-Stadt unfinanzierte Leistungen für Lehre und Forschung zu maximal 70 Prozent. Da die Deckungslücke in 2016 und 2017 insgesamt kleiner wurde, kam es zu monatlichen Auszahlungen, welche mehr als 70 Prozent (aber immer weniger als 100 Prozent) der Finanzierungslücke beim USB deckten. Diese sind nun vereinbarungsgemäss an den Kanton Basel-Stadt zurückzuführen.)

Für das Jahr 2019 rechnet das USB mit einem ausgeglichenen Ergebnis.

Zwischenabschluss KSBL per 30. September 2018 sowie Prognose für ganzes 2018

Zusammenfassung Quartalsabschluss 09.2018: Kantonsspital Baselland
Werte in TCHF

Viele Kennzahlen des KSBL per 30. September 2018 liegen unter Budget. Aufwandseitig beginnen die Massnahmen zu greifen, die der Verwaltungsrat des KSBL Mitte Jahr in Form eines Sparpakets beschlossen hat. Dabei handelt es sich um die Anpassung von Kapazitäten sowohl im Personalbereich als auch im Kerngeschäft und in den Supportbereichen (z.B. Nichtwiederbesetzung von Administrationsstellen, Reduktion der Bettenkapazität, Reduktion der Operations-Kapazität).

Ertragsseitig beträgt die Abweichung zum Budget 4.8 %, was sich auch auf den EBITDA und das Unternehmensergebnis mit einem Verlust von 9.8 Mio. Franken per 30. September 2018 auswirkt. Das Ergebnis resultiert aufgrund von weniger Zuweisungen, die nicht zuletzt auf Abgänge von Ärzten mit entsprechendem Patientengut zurückzuführen sind. Das KSBL erwartet für den Jahresabschluss 2018 einen Jahresverlust von rund 14.5 Mio. Franken.

Auch im 2019 rechnet das KSBL mit Verlusten (gemäss bestehendem Budget rund 9.5 Mio. Franken), da sich insbesondere die Grundbelastung des breitgefächerten Angebots während 7x24-Stunden an drei Standorten negativ in den Zahlen niederschlägt. Eine Verbesserung ist mit veränderten Strukturen im Rahmen der Spitalgruppe möglich, was jedoch erst nach der Volksabstimmung zur Fusion des USB und des KSBL angegangen werden soll respektive kann.

Folgen des langen Fusionsprozesses

Während die finanzielle Entwicklung des USB für 2018 im Rahmen des Budgets und der Erwartungen liegt, liegen das Zwischenergebnis für das KSBL sowie die Erwartung per Jahresende unter Budget. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der 2015 angekündigte und seither in Politik und Öffentlichkeit intensiv diskutierte Fusionsprozess zum USNW, mit den geplanten Strukturanpassungen insbesondere im KSBL, nun im Markt seine volle Dynamik entfaltet. Dazu gehören nicht budgetierbare personelle Rochaden, wie der Übergang der Frauenklinik vom KSBL-Standort Bruderholz zum Bethesda Spital im Jahr 2016 oder der im 2018 erfolgte Wechsel des Chefarztes Urologie in die freie Praxis.

Eigenkapital-Wertveränderungen im Staatsvertrag geregelt

Die beiden Gesundheitsdirektoren weisen darauf hin, dass der Umgang mit möglichen Eigenkapital-Wertveränderungen bis Ende 2019 bereits im Staatsvertrag über das Universitätsspital Nordwest AG (USNW) vom 6. Februar 2018 zwischen den beiden Kantonen verbindlich geregelt wurde. Demnach hat der Kanton Basel-Landschaft die Differenz durch Bareinlage in die USNW auszugleichen, wenn der Substanzwert des KSBL zum Zeitpunkt der Fusion, d.h. per 31.12.2019, 237 Mio. Franken unterschreitet. Der umgekehrte Fall wurde ebenfalls geregelt: Sollte das USB zum Zeitpunkt der Fusion den Substanzwert von 538.5 Mio. Franken unterschreiten, erhält der Kanton Basel-Stadt einen kleineren Anteil am USNW (siehe den gemeinsamen Bericht zum Staatsvertrag über die USNW, Kapitel 5.4.3, Abschnitt D „Korrekturmechanismen bei Substanzwertveränderungen“, Seite 50 ff. ).

Diese Regelungen stellen sicher, dass die im Staatsvertrag vereinbarten Beteiligungswerte und das vereinbarte Beteiligungsverhältnis zum Fusionszeitpunkt eingehalten werden. Aufgrund des Ergebnisses des KSBL in der Jahresrechnung 2017 (Gewinn von 4.8 Mio. Franken), der erwarteten bzw. budgetierten Verluste für 2018 (14.5 Mio. Franken) und 2019 (9.5 Mio. Franken) müsste der Kanton Basel-Landschaft aus heutiger Sicht eine Bareinlage von rund 10.2 Mio. Franken in das USNW leisten (kumulierter Verlust von 19.2 Mio. Franken abzüglich im Staatsvertrag antizipierter Verlust von 9 Mio. Franken für die Festlegung der Wertuntergrenze für das KSBL von 237 Mio. Franken).

Geplante Spitalgruppe in landesweiter Studie beispielhaft erwähnt

Das Schweizer Gesundheitswesen steht vor einer Trendwende, wie PricewaterhouseCoopers (pwc) in der neu veröffentlichten Studie zur finanziellen Gesundheit der Schweizer Spitäler 2017 ausführt (siehe PricewaterhouseCoopers: Schweizer Spitäler: So gesund waren die Finanzen 2017 – Trendwende in der Versorgung – neue Strukturen sind gefragt). So hält der finanzielle Druck weiter an, und die Wirtschaftlichkeit steht fast täglich öffentlich zur Debatte. In den letzten Jahren hat sich das Verhältnis zwischen Ertrags- und Kostenwachstum in den Schweizer Spitälern nie ungünstiger entwickelt als im Jahr 2017. Die stetige Konsolidierung der Branche sowie die zunehmende Bereitschaft, sich mit integrierten Leistungsangeboten innerhalb von grösseren Versorgungsregionen zu positionieren, sind Anzeichen, dass sich der Markt bewegt, um auf die veränderten Anforderungen adäquat zu reagieren. Gemäss pwc sind Strukturbereinigungen unausweichlich. Als zukunftsgerichtete Beispiele werden die Versorgungsräume Bern, Basel und St. Gallen genannt, mit der Spitalgruppe (gemeint ist das Universitätsspital Nordwest) in der Region Basel.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger Telefon +41 (0)61 267 43 15 (via Anne Tschudin) Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt Regierungsrat Thomas Weber Telefon +41 (0)61 552 59 11 (via Rolf Wirz) Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft