Spitalkoordination: Gesundheitskommissionen BS/BL nehmen Gesundheitsdirektoren in die Pflicht

Gemeinsame Medienmitteilung der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates Basel-Stadt und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrats Basel-Landschaft:

Die Gesundheitskommissionen der Parlamente von Basel-Stadt und Basel-Landschaft geben in einer gemeinsamen Stellungnahme ihrer Enttäuschung darüber Ausdruck, dass der Staatsvertrag betreffend Gesundheitsversorgung in zentralen Punkten nicht erfüllt wird. Von den Regierungen und insbesondere den Gesundheitsdirektoren beider Kantone verlangen sie, die Gemeinsame Gesundheitsregion ernst zu nehmen und ihre Spitäler dazu anzuhalten, die Angebote besser aufeinander abzustimmen.

Im Februar 2019 lehnten die Basler Stimmberechtigten die Vorlage über eine Fusion des Universitätsspitals Basel (USB) und des Kantonsspitals Baselland (KSBL) ab. Damit kam das von den beiden Spitälern gewünschte Zusammengehen nicht zustande. Am gleichen Abstimmungstag wurde jedoch der Staatsvertrag betreffend Gesundheitsversorgung von beiden Kantonen angenommen. Damit wurde die Voraussetzung geschaffen, um das Gesundheitswesen entsprechend den Bedürfnissen beider Kantone und mit Blick auf bezahlbare Strukturen geeint zu entwickeln.

Kooperation statt Konkurrenz

Heute müssen die beiden Gesundheitskommissionen feststellen, dass sich Basel-Stadt und Basel-Landschaft bezüglich Gemeinsame Gesundheitsregion nicht ausreichend aufeinander zubewegt haben. Statt einer Verpflichtung auf den im Staatsvertrag festgehaltenen Zweck (die «gemeinsame Ausgestaltung der künftigen Planung, Regulation und Aufsicht im Bereich der Gesundheitsversorgung») stehen auf beiden Seiten die Eigeninteressen im Vordergrund. Dies betrifft insbesondere die zwei grossen kantonseigenen Spitäler. In Basel-Stadt steht das USB vor der gewaltigen Herausforderung, seine in die Jahre gekommene Substanz unter Betrieb zu erneuern. Die Kosten für den Ersatzbau des Klinikums 2 und den geplanten Neubau des Klinikums 3 werden auf 1,7 Mrd. Franken geschätzt. Politisch noch nicht entschieden ist, ob der Kanton dem USB für die beiden Bauprojekte ein Darlehen von insgesamt 300 Mio. Franken gewährt. Gleichzeitig weist auch das KSBL einen Erneuerungs- und Investitionsbedarf in beträchtlicher, aber noch zu bestimmender Höhe auf und hat, wie alle Grundversorgungsspitäler, das Problem, die personalseitig wachsenden Kosten mit den unzureichend ausgestalteten Tarifen zu decken.

Unabgestimmte Planungen stoppen

Die Gesundheitskommissionen beobachten mit Sorge, dass die beiden Institutionen ihre Angebote kaum aufeinander abstimmen, obschon dies nach dem Volksentscheid von 2019 noch beteuert worden war. Stattdessen finden unabgestimmte Planungen der Angebote und der entsprechenden Infrastruktur statt, die beide Häuser mittel- bis langfristig vor finanzielle Schwierigkeiten stellen. Die Exekutiven beider Kantone haben selber auf diese Entwicklung reagiert und beabsichtigen, in einem «Lenkungsausschuss Partnerschaftsverhandlungen» gemeinsam eine Evaluation der Situation vorzunehmen. VGK und GSK wünschen sich, dass die beiden Regierungen den Ernst der Lage erkennen und über das geplante Gefäss ihren Einfluss als Eignerin von USB und KSBL geltend machen. Für die beiden Gesundheitskommissionen ist es zentral, dass die sehr gute medizinische Versorgung für alle Bewohnerinnen und Bewohner der Gesundheitsregion ohne Hindernisse zugänglich ist.

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