Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung
Zusammen mit den kantonalen Behörden bietet die Gemeindeverwaltung Bettingen Ihren Bürgerinnen und Bürgern umfassende Dienstleistungen an. Hier erfahren Sie, welche dies sind.
Beantragung Allmendbewilligung
Sie planen einen Umbau im Haus oder Garten und benötigen dafür Platz für ein Fahrzeug oder eine Mulde? Oder Sie möchten ein Baugerüst auf der Allmend aufstellen?
Vorlaufzeit
Bitte beantragen frühzeitig, also vor der geplanten Nutzung, eine Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung.
Kosten
Die Allmendgebühren müssen am Schalter der Gemeindeverwaltung in bar oder mit Karte bezahlt werden. Sie betragen 2.20 Franken pro Quadratmeter und angefangene Woche. Die Mindestgebühr liegt bei 22 Franken.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes
Aufgrabungsgesuche
Unternehmerinnen und Unternehmer, die für Werkarbeiten die Allmend der Gemeinde Bettingen nutzen möchten, werden gebeten, dies schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen.
Antragsformular Aufgrabungen
Bitte nutzen Sie das untenstehende Formular, um die Bewilligung für Ihre Aufgrabungen einzuholen.
Kontakt
Baubewilligungsverfahren
Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt ist für das Baubegehren bzw. für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens in Bettingen zuständig. Es koordiniert und leitet das Baubewilligungsverfahren und überwacht die Bauausführung bis zur Freigabe. Für Kanalisationsarbeiten ohne Baubegehren ist das Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt zuständig.
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt
Wir sind die Anlaufstelle für alle Themen im Zusammenhang mit Bau- und Gastrobewilligungen, Baukontrollen, Wohnraumfördergesetz und allen gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Bauen und Wirten.
- Tiefbauamt Basel-Stadt
Wir sorgen für eine sauberes Basel mit guten Strassen, intakten Gewässer und urbanem Leben. Das Tiefbauamt verantwortet die kantonalen Strassenbaustellen. Es verwaltet und bewirtschaftet den öffentlichen Raum.
Kostenbeteiligung Tram und Bus
Nutzen Ihre Kinder auf dem Schulweg das ÖV-Angebot oder sind sie als Lernende auf dem Weg zum Lehrbetrieb darauf angewiesen? Dann kann es sein, dass sie in den Genuss einer ÖV-Kostenbeteiligung kommen.
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre erhalten max. 200 Franken Unterstützungsbeitrag pro Jahr, wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen vollständig erfüllen.
Dafür muss das Anmeldeformular bis spätestens 31. Juli des jeweiligen Jahres persönlich bei der Gemeindekanzlei abgegeben oder online an info@bettingen.ch gesandt werden, inkl. den erforderlichen Beilagen.
Anmeldeformular Kostenbeteiligung Tram und Bus
Hier können Sie das Anmeldeformular zum Beantragen einer Kostenbeteilitung herunterladen.
Bestattung in Bettingen
Die Stadtgärtnerei des Kantons Basel-Stadt übernimmt für die Gemeinde auf dem Friedhof Bettingen die Durchführung der Bestattungen. Dazu gehört die Zuteilung der Gräber und das Führen der Grab-, Bestattungs- und Friedhofregister sowie der Belegungspläne.
Anmeldung Todesfälle
Alle Todesfälle müssen beim Bestattungsbüro Basel-Stadt, Hörnliallee 70 in Riehen angemeldet werden.
Friedhof Bettingen – Naturnahe Bestattung
In unserer naturnahen Grabanlage können die Namen der Bestatteten in einem Blatt aus Bronze eingraviert werden. Informationen zur Gravur-Möglichkeit erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.
Friedhof Bettingen – Gemeinschaftsgrab
Auf dem Friedhof Bettingen besteht nebst den Urnen- und Erdbestattungen auch die Möglichkeit, in einem Gemeinschaftsgrab bestattet zu werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die Gemeindekanzlei.
Bestattung Auswärtiger auf dem Friedhof Bettingen
Dem Gemeinderat Bettingen obliegt die Verantwortung für die Bewilligung von Bestattungen Auswärtiger. Die Hinterbliebenen müssen einen schriftlichen Antrag einreichen.
Grabmalbewilligungen in Bettingen
Bevor ein neues Grabmal gesetzt wird, ist immer eine Bewilligung einzuholen.
Antragsformulare für Bestattungen auf dem Bettinger Friedhof
Hier finden Sie das Formular zum Einholen einer Grabmalbewilligung sowie vertiefte Informationen dazu und den Antrag zur Bestattung einer auswärtigen Person auf dem Bettinger Friedhof.
Betreibungsauskunft
Als Bettinger Bürgerin oder Bürger müssen Sie Betreibungsauskünfte beim Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Stadt einholen.
Beglaubigungen
Gerne beglaubigen wir Fotokopien von Originaldokumenten und Ihre persönliche Unterschrift. Beides kostet je 10 Franken. Für eine Unterschriftsbeglaubigung kommen Sie bitte persönlich bei uns am Schalter vorbei und bringen einen Lichtbildausweis mit.
Was wir nicht beglaubigen, ist die Korrektheit des Inhaltes eines Dokumentes. Dafür können Sie sich gerne an das Beglaubigungsbüro des Kantons Basel-Stadt wenden.
Jagdpässe
Tages- und Jahresjagdpässe können bei der Gemeindekanzlei bezogen oder verlängert werden.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:
- Jagdhaftpflichtversicherungspolice
- ID, Pass oder Personalausweis
Gebühren in Bettingen:
- Tagespass 50 Franken
- Jahresjagdpass 100 Franken
Wichtige Informationen
Es besteht ein Jagdpachtvertrag zwischen der Einwohnergemeinde Bettingen als Verpächterin und der Jagdgesellschaft Riehen-Bettingen, vertreten durch Dr. Peter Blome, Dr. Marco Balmelli und Peter Hupfer.
Während der Jagd müssen Sie den Jagdpass stets auf sich tragen und auf Verlangen der Polizei vorweisen. Für den Gemeindebann Bettingen ist die Zahl der Pächterinnen und Pächter, der Jagdberechtigten sowie der Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher beschränkt. Jagdgäste dürfen die Jagd nur in Begleitung einer Jagdpächterin oder eines Jagdpächters ausüben.
Bewilligung für Motorfahrzeuge
Die Verwendung von Motorfahrzeugen zur Ausübung der Jagd ist grundsätzlich untersagt. Für den jeweiligen Jagdtag können Tagesbewilligungen erteilt werden. Diese sind rechtzeitig beim Revierförster anzufordern.
Niederschlagswasser-Ableitung
Die Ableitungsgebühr für Abwasser gilt in Bettingen seit dem Jahr 2015. Durch sie wird ein Teil der Kanalisationsanlagen finanziert. Die Berechnung der Ableitungsgebühr für das Niederschlagswasser erfolgt anhand der versiegelten Fläche einer bebauten Parzelle auf Basis der amtlichen Vermessung.
Neuveranlagung beantragen
Sofern die pauschale Veranlagung um mehr als 25 Quadratmeter von den tatsächlichen Verhältnissen abweicht, können Sie mit dem untenstehenden Formular eine Neuveranlagung beantragen.
K-Netz-Gesuche
Für einen Telefon-, Radio- und Fernsehanschluss im Haus muss die Eigentümerschaft bei der Gemeinde Bettingen ein Gesuch einreichen. Die Kosten für die Zuleitung werden in der Regel von der Gemeinde übernommen, die Hausinstallation muss jedoch durch die Eigentümerschaft bezahlt werden. Zudem werden für den Anschluss an das Kommunikationsnetz einmalige Grundbeiträge erhoben.
Vermietung Festmaterial
Die Gemeinde vermietet insgesamt 30 Festbankgarnituren. Eine Garnitur besteht aus einem Tisch und 2 Bänken und bietet Sitzgelegenheiten für ca. 8 Personen (Tischlänge 2.50 m/Tischbreite 60 cm).
Vorgehen
Bitte informieren Sie sich vorab telefonisch, ob das Material am gewünschten Termin noch frei ist. Das Leihmaterial muss mindestens 14 Tage vor der gewünschten Materialausgabe mit dem entsprechenden Formular bestellt werden.
Gebühren
Nutzende | Art der Gebühr | Gebühr in CHF |
---|---|---|
Einwohnende | Tischgarnituren zur Nutzung in Bettingen: | |
Miete pro Stück und Bestellung | 5.00 | |
Miete pro Stück und Bestellung inkl. Lieferung und Abholung in Bettingen | 10.00 | |
Auswärtige | Tischgarnituren zur Nutzung in Riehen und Basel: | |
Miete pro Stück und Bestellung (nur Selbstabholung) | 10.00 |
Ausleihe von Festmaterial
Die Richtlinien und vollständigen Gebühren sind in untenstehenden Bestimmungen zu finden.
Die Gebühren für Bettinger Vereine und gemeinwohlorientierte Gruppierungen Bettingen sind darin unter Punkt 3 und 4 zu finden.
Mit Abschluss der Bestellung verpflichtet sich die Bestellerin oder der Besteller, die vorliegenden «Gebühren und Richtlinien zur Ausleihe von Festmaterial der Gemeinde Bettingen» einzuhalten.
Kontakt
Ausserschulische Nutzung Schulhaus Bettingen
Gewisse Räumlichkeiten des Schulhauses Bettingen können auch für ausserschulische Zwecke genutzt werden.
Weitere Informationen ausserschulische Nutzung Schulhaus
Wenn Sie Räumlichkeiten unseres Schulhauses für ausserschulische Zwecke mieten wollen, finden Sie hier das Antragsformular sowie die Nutzungsordnung und das dazugehörige Reglement.
Plakatierung
Auf dem Gemeindegebiet Bettingen existieren drei öffentliche Plakatstellen im Weltformat. Werden diese von der öffentlichen Hand nicht genutzt, können Plakate für Veranstaltungen platziert werden.
Für die Plakatierung auf dem übrigen Kantonsgebiet ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat des Kantons Basel-Stadt zuständig. Aussenreklamen (Z. B. Firmenaufschriften, Stelen, Plakate, Fahnen etc.) sind generell baubewilligungspflichtig.
Weitere Informationen zu den Plakatstellen in Bettingen
Wenn Sie die Plakatstellen in Bettingen nutzen wollen, erfahren Sie Genaueres darüber in unserem Merkblatt.
SBB Spartageskarte Gemeinde
Die SBB Spartageskarte Gemeinde ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den Gemeinden und Städten erhalten. Dabei gilt das Prinzip: früher kaufen, günstiger reisen.
Die Gemeinde Bettingen hat den Verkauf der SBB Spartageskarte Gemeinde auf die eigenen Einwohnerinnen und Einwohner beschränkt. Die Verfügbarkeit kann online geprüft werden, gekauft werden muss sie aber bei der Gemeindeverwaltung Bettingen.
Weitere Informationen SBB Spartageskarte Gemeinde
Im Merkblatt und der dazugehörigen Preisliste erfahren Sie alles über die SBB Spartageskarten Gemeinde.
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr