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Bienenhaltung

Die Bestäubung von Pflanzen und Obstkulturen durch Bienen ist wichtig. Die Pflege der Bienenvölker ist jedoch sehr aufwändig, weshalb es immer weniger Imkerinnen und Imker gibt in Bettingen. Auch decken die Erträge aus dem Honigverkauf die Kosten bei weitem nicht. Deshalb erhalten ansässige Bienenzüchterinnen und -züchter seit 1980 einen finanziellen Beitrag von der Gemeinde zugesprochen.

Bestäubungsprämien für Imkerinnen und Imker

Um Anrecht auf einen Beitrag zu haben, müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Anspruchsberechtigt sind alle Imkerinnen und Imker, die ihre Bienenvölker innerhalb der Gemeinde Bettingen stationiert haben. In Bettingen wohnhafte Imkerinnen und Imker, die keine Bienenvölker in Bettingen haben, können keinen Anspruch geltend machen.
  • Die Anzahl Bienenvölker wird anhand des Durchschnitts per 1. April und 1. Oktober festgelegt.
  • Ein Beitragsgesuch mit Angabe der Anzahl Völker und deren Standorten ist bis zum 30. November an die Gemeinde Bettingen zu stellen.
  • Die Bienenhaltung ist meldepflichtig. Es werden nur Beiträge für Standorte ausbezahlt, welche bei der kantonalen Fachstelle gemeldet sind.
  • Pro Bienenvolk wird ein vom Gemeinderat festgelegter Betrag ausbezahlt. Die Beiträge basieren ausschliesslich auf dem Entscheid des Gemeinderates. Ein genereller Rechtsanspruch lässt sich daraus nicht ableiten. Der Gemeinderat kann die Beiträge jederzeit anpassen oder streichen.

Weitere Informationen zu den Bestäubungsprämien

Die Details zu den Bestäubungsprämien können dem untenstehenden Merkblatt entnommen werden. Anträge sind mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gesuchsformular bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Merkblatt Bestäubungsprämien (Startet einen Download) Gesuchsformular Bestäubungsprämien (Startet einen Download)

Einwohnergemeinde Bettingen

Karte von Basel-Stadt
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Talweg 2
4126 Bettingen

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

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