Winterdienst
Die Mitarbeitenden des Werkhofs kümmern sich um den Winterdienst in der Gemeinde Bettingen. Dadurch sorgen sie dafür, dass wir uns alle auch in der kalten Jahreszeit problemlos fortbewegen können.
Das können Sie beitragen
Sobald es kälter wird und der erste Schnee fällt, ist die Umrüstung der Motorfahrzeuge auf Winterpneus und das Tragen von entsprechendem Schuhwerk angezeigt.
Die Equipen des Werkhofs sind Ihnen ausserdem dankbar, wenn Sie bei Schneefall darauf verzichten, auf der Fahrbahn oder an engen Strassenabschnitten zu parkieren. Damit wird die Schnee- und Eisräumung auf öffentlichen Strassen und Plätzen erleichtert.
Verpflichtungen bei Grund- oder Liegenschaftsbesitz
Gemäss den geltenden Gesetzesgrundlagen sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer respektive Liegenschaftsbesitzerinnen und -besitzer dazu verpflichtet, die Trottoirs bei Schneefall und Glatteis begehbar zu halten (Kantons- und Gemeindestrassen). Dies gilt auch für unbewohnte Liegenschaften.
Sofern die Trottoirs nicht oder nur ungenügend geräumt werden, haftet die jeweilige Eigentümerin respektive der jeweilige Eigentümer für den dadurch verursachten Schaden. Dasselbe gilt, wenn ein Schaden durch Äste, die auf die Strasse ragen oder durch Schnee auf den Bäumen verursacht wird. Wir bitten Sie ausserdem darauf zu achten, dass Ihre Hecken so zugeschnitten sind, dass diese auch im schneebedeckten Zustand problemlos umgangen werden können.
Unterstützung einholen
Vielen ist nicht bewusst, dass Landschaftsgärtnereien und Baufirmen in den Wintermonaten gerne Anfragen für den privaten Winterschutz annehmen. Wenn Sie sich nicht selbst um die Begehbarkeit des Trottoirs Ihrer Liegenschaft kümmern können oder möchten, können Sie dafür professionelle Unterstützung engagieren.
So unterstützt die Gemeinde Bettingen
Bereitstellung Streumittel
Die Gemeinde Bettingen stellt an den bekannten Standorten Streumittel zur Verfügung, Sie finden dieses in gut sichtbaren roten Boxen. Das Streumittel ist nicht nur umwelt- und entsorgungsfreundlich, sondern auch höchst effektiv. Bitte beachten Sie dies bei der Verwendung und seien Sie entsprechend sparsam mit dem Umgang des Streumittels.
Strassenreinigung
Bei der Beseitigung von Schnee und Eis auf den Strassen halten wir uns an folgende Prioritäten:
- Strassen, welche zur Hauptstrasse führen
- Alle restlichen Strassen, Fusswege, Treppen
- Plätze, Friedhof, Entsorgungsstellen
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Riehen für den Winterdienst der Hauptstrasse bis hin zur Chrischonaklinik zuständig ist.
Mehr über den Winterdienst in den Kommunen
Auf der Website der Kommunalen Infrastruktur finden Sie weiterführende Informationen zum Winterdienst in den Schweizer Gemeinden.
Gemeinsam sicher unterwegs
Planung
Beginnen sie frühzeitig mit der Planung aller Massnahmen für die Wintermonate. Die Erfahrung zeigt, dass gute Vorbereitung entscheidend ist, da das Wetter oft plötzlich umschlägt.
Gegenseitige Rücksichtnahme
Nehmen Sie Rücksicht und haben Sie Verständnis. Wir wissen, dass die Ansprüche und Wünsche an den Winterdienst unterschiedlich sind: Fussgängerinnen und Fussgänger wünschen sich, einkaufen oder spazieren zu gehen, ohne gleich auszugleiten. Berufstätige möchten rechtzeitig an ihrem Arbeitsplatz ankommen. Nicht immer wird es den Mitarbeitenden der Dienste gelingen, allen Ansprüchen gerecht zu werden.
Wir versichern Ihnen, dass die Gemeindemitarbeitenden alles daran setzen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können für die Allgemeinheit auszuführen. Denken Sie aber bitte daran, dass die Einsatzkräfte nicht überall gleichzeitig sein können.
Wir wünschen allen eine sichere, unfallfreie Winterzeit.
Kontakt
Erreichbar zu regulären Bürozeiten.
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
Telefonzeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr