Entwässerungsplan
Der generelle Entwässerungsplan (GEP) enthält die wichtigsten Grundlagen zur Entwässerung in Bettingen und ist das Planungsinstrument für den finanz- und umweltbewussten Unterhalt der Entwässerungsinfrastruktur.
Der GEP Bettingen wurde am 2. März 2009 vom Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt genehmigt. Er ist rechtsverbindlich und berücksichtigt die gesamte Entwässerung des Gemeindebanns. Nebst diversen Zustandsberichten (Zustand der Gewässer, Kanalisation, Versickerungsmöglichkeiten, Einzugsgebiete sowie Gefahren für Gewässer) enthält er ein Entwässerungskonzept, welche alle daraus resultierenden Massnahmen zusammenfasst. Geplant ist, dass er alle 10 bis 15 Jahre erneuert wird.
Rechtliche Grundlagen des GEP
Dem GEP Bettingen liegen verschiedene rechtliche Grundlagen zugrunde.
Weitere Informationen zum Thema Entwässerung finden Sie auf der Webseite des Amts für Umwelt und Energie des Kantons Basel-Stadt.
Kontakt
Michel Walker
Einwohnergemeinde Bettingen
Öffnungszeiten
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Montag und Dienstag 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 10:00 – 12:00 Uhr
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Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr