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Wirtefachprüfung Kanton Basel-Stadt

Hier finden Sie alle Informationen zur kantonalen Wirtefachprüfung inklusive Anmeldeformular und Prüfungstermine

Kurz erklärt

Die Bewilligung zur Führung eines dem Gastgewerbegesetz unterstellten Betriebs wird nur an Personen erteilt, die einen anerkannten, gastgewerblichen Fähigkeitsausweis (sog. Wirtepatent) besitzen. Im Kanton Basel-Stadt ist das Bau- und Gastgewerbeinspektorat für die Durchführung der Wirtefachprüfung zuständig. 

Die Prüfung findet sechs Mal jährlich statt, kostet Fr. 380.00, umfasst 70 Fragen und dauert 90 Minuten. Eine Teilnahme an vorbereitenden Kursen ist nicht zwingend. Geprüft werden ausschliesslich die relevanten Kenntnisse zu Konsumentenschutz (Lebensmittelrecht, Hygiene, Jugendschutz, Schutz vor Passivrauchen) und Arbeitnehmerschutz (L-GAV, Arbeitsrecht, Sozialversicherungen). Alle Fragen und Lösungen befinden sich im Übungsfragenkatalog. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn in beiden Themenbereichen mindestens 60% der Fragen richtig gelöst wurden.

Für Fragen und Informationen zur Wirtefachprüfung

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme unter Telefonnummer
+41 61 267 76 43 oder per Email an wirtefachpruefung@bs.ch

Prüfungstermine

Die Wirtefachprüfung findet im Multifunktionsraum an der Dufourstrasse 40 in Basel statt.

Alle Termine im 2025

Prüfung
Datum
Zeit
Nr. 25/2
19. Februar 2025
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 29. Januar 2025)
 
 
Nr. 25/4
02. April 2025
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 12. März 2025)
 
Nr. 25/6
11. Juni 2025
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 21. Mai 2025)
 
Nr. 25/8
20. August 2025
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 30. Juli 2025)
 
Nr. 25/10
22. Oktober 2025
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 01. Oktober 2025)
 
Nr. 25/12
10. Dezember 2025
10:00 Uhr
(Anmeldeschluss 19. November 2025)
 

Anmeldung und Übungsfragen

Melden Sie sich mit dem Anmeldeformular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahmezahl beschränkt ist. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Anerkannte Fähigkeitsausweise

Diplome von anerkannten gastgewerblichen Fachschulen und vom Bund anerkannte höhere Fachprüfungen sind dem Fähigkeitsausweis Basel-Stadt gleichgestellt. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat entscheidet auch über die Anerkennung bereits erlangter Fähigkeitsausweise und ordnet bei Bedarf die ergänzenden Wirtefachprüfungen an.

Ausserordentliche Wirtefachprüfung

Termine für eine ausserordentliche Wirtefachprüfung können Sie per Email bei uns anfragen. Die Kosten für eine ausserordentliche Wirtefachprüfung betragen Fr. 760.00.

Gesetzliche Grundlagen

HIer finden Sie die relevanten Gesetze.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr

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