Fachkommissionen
Zahlreiche Fachkommissionen unterstützen die Arbeit des Bau- und Verkehrsdepartements
Stadtbildkommission
Die Stadtbildkommission überprüft im Rahmen der Baubewilligungsverfahren Baugesuche auf ihre städtebauliche und architektonische Verträglichkeit. Ziel ist die vom Bau- und Planungsgesetz vorgeschriebene „gute Gesamtwirkung“.
Die Stadtbildkommission beurteilt die Gestaltung von Bauten, Anlagen, Reklamen, Aufschriften und Bemalungen in Fällen von grösserer Tragweite.
Die Stadtbildkommission wird von einem Präsidenten oder eine Präsidentin geleitet und besteht aus sieben vom Regierungsrat gewählten Fachleuten aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Landschaftsarchitektur, Gestaltung, Wirtschaft, Gebäude- und Energietechnik. Der Kantonsbaumeister und die Denkmalpflege wohnen den monatlich stattfindenden Sitzungen mit beratender Stimme bei.
Die „gute Gesamtwirkung“
Die Kriterien für eine „gute Gesamtwirkung“ lassen sich nicht allgemein festlegen. Jeder Ort hat seine besonderen Bedingungen und verlangt eine Auslegung der Kriterien von Fall zu Fall. Es finden jene Punkte Beachtung, welche sich auf die Umgebung eines Projektes auswirken. Da nicht jeder Ort von gleicher gestalterischer Bedeutung ist, ist die Stadt ausserdem in unterschiedliche Zonen gegliedert.
Das Reklamekonzept bildet für die Stadtbildkommission die Grundlage zur Beurteilung von Reklamen auf dem gesamten Stadtgebiet.
Fachsekretariat bietet Beratung
Bauherren können gestalterische Anliegen vor dem Einreichen der Baueingabe mit dem Fachsekretariat der Stadtbildkommission besprechen. Dies verhindert Leerläufe.
Das Fachsekretariat besteht aus zwei Architekt/innen. Es ist fachlich der Stadtbildkommission unterstellt und administrativ beim Bau- und Verkehrsdepartement angegliedert.
Bei der Beratung von Projektverantwortlichen/Bauherrschaften und bei der Beurteilung von Baugesuchen strebt die Stadtbildkommission Lösungen an, die unter ähnlichen städtebaulichen Bedingungen wiederholt werden können. Damit schafft sie eine gewisse Sicherheit bei der Ausarbeitung von Baugesuchen.
Fachsekretariat Stadtbildkommission
Öffnungszeiten
Telefonsprechstunde: Dienstag- und Donnerstagvormittag von 09:00 – 12:00 Uhr
Unterlagen Stadtbildkommission
Mitglieder StadtbildkommissionIm Staatskalender finden Sie alle aktuellen Mitglieder der Kommission.
Geschäftsordnung Stadtbildkommission (Startet einen Download)Stand Januar 2020
Bau- und Planungsgesetz (BPG)Die gesetzliche Verankerung der „guten Gesamtwirkung“ findet sich in BPG § 58.
Bau- und Planungsverordnung (BPV)Die Zuständigkeit/Organisation der Stadtbildkommission findet sich in BPV § 12,15, 15a und 16
Reklamekonzept von 2016 (Startet einen Download)Das Reklamekonzept bildet für die Stadtbildkommission die Grundlage zur einzelfallweisen Beurteilung von Reklamen auf dem gesamten Stadtgebiet.
Sitzungsdaten der Stadtbildkommission 2024
16.01; 27.02; 19.03.; 23.04.; 21.05.; 18.06.; 20.08.; 24.09.; 22.10.; 19.11. und 10.12.2024.
Baurekurskommission
Die Baurekurskommission beurteilt als erste richterliche Behörde Rekurse gegen Verfügungen in Bausachen sowie gegen Verfügungen, für welche die Koordinationspflicht nach dem Bundesgesetz über die Raumplanung gilt. Daneben beurteilt sie Rekurse gegen andere Verfügungen, soweit sie nach besonderer Vorschrift dazu eingesetzt wird.
Baumschutzkommission
Die Baumschutzkommission prüft Baumfällgesuche. Sie wird bei beabsichtigten Fällungen im öffentlichen Raum angehört, sofern die Stadtgärtnerei Gesuchstellerin ist. Bei Fällgesuchen betreffend private Bäume wird die zuständige Kommission angehört, falls die Fällbewilligung aufgrund des Paragraphen 6, Abs. 2, lit. c) und d) des Baumschutzgesetzes erteilt werden soll.
Baumschutzkommission
Denkmalrat
Der Denkmalrat beaufsichtigt das für die Denkmalpflege zuständige Amt, beantragt dem zuständigen Departement die Eintragung beziehungsweise Abänderung oder Aufhebung einer Eintragung und nimmt Stellung bei geplanten Aufhebungen von Eintragungen im Denkmalverzeichnis. Zudem wirkt sie bei wichtigen Vertragsverhandlungen und bei der Stellungnahme zu wichtigen Baugesuchen und Änderungen mit, welche Denkmäler betreffen.
Freizeitgartenkommission
Der staatlichen Kommission für Familiengärten obliegt die Aufsicht über die Freizeitgärten. Sie setzt die Pachtzinsen sowie die Entschädigungen bei Kündigung durch das zuständige Amt fest. Die Kommission erlässt die Reglemente mit Vorschriften insbesondere über Anlegung, Bepflanzung sowie Unterhalt der Freizeitgärten und legt die Aufgaben der Freizeitgarten-Vereine fest. Weiter behandelt sie Rekurse gegen Entscheide des zuständigen Amtes.
Freizeitgartenkommission
Grundbuchkommission
Die Grundbuchkommission wirkt bei der Beaufsichtigung der für die Grundbuchverwaltung zuständigen Verwaltungseinheiten mit. Mindestens ein Mitglied sollte zur Ausübung des Notariats in Basel-Stadt zugelassen sein.
Friedhofkommission
Die Friedhofkommission berät das zuständige Bau- und Verkehrsdepartement bezüglich wichtiger Fragen des Bestattungs- und Friedhofwesens und gibt in Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren ihre fachlichen Stellungnahmen ab. Die Bildung von Fachausschüssen ist zudem für bestimmte Sachbereiche möglich - beispielsweise für die jährliche Grabmalprämierung von besonders gelungenen beziehungsweise herausragenden Grabmälern.
Friedhofkommission
Koordinationsstelle für Fahrten von mobilitätseingeschränkten Personen beider Basel (KBB)
Der Kanton fördert einen geeigneten Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Menschen. Grundlage des Fahrdienstes ist ein Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die „Vereinbarung über die Beitragsleistung an Fahrten von Behinderten“ vom 13. Oktober 1998.
Die KBB hat die Aufgabe, Leistungsvereinbarungen mit Transportunternehmungen abzuschliessen. Die Organisation des Fahrdienstes verfolgt das Ziel, das Bedürfnis an Fahrten bestmöglich zu befriedigen. Wie der Fahrdienst organisiert wird, ist nicht im Staatsvertrag festgelegt, sondern liegt in der Entscheidungskompetenz der KBB.
Paritätische Kommission BVB/BLT
Bei der Paritätischen Kommission handelt es sich um ein zentrales Fachgremium, das die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen bzw. den Transportunternehmungen sicherstellt. In der Kommission wird insbesondere an den folgenden Aufgaben gearbeitet: rechtzeitige Abstimmung neuer kantonsgrenzüberschreitender Angebote im öffentlichen Agglomerationsverkehr, Prüfung und Abnahme der Leistungsverrechnung (Abgeltungsrechnung), frühzeitige Meinungsbildung und Bereinigung von Differenzen zwischen den beiden Kantonen beziehungsweise den betroffenen Transportunternehmen.
Mobilitätsfondsrat
Die Mobilitätsfondsverordnung regelt die Vergabe von Beiträgen aus dem Mobilitätsfonds. Zur Beurteilung von Beitragsgesuchen an den Mobilitätsfonds wird dem zuständigen Bau- und Verkehrsdepartement ein Fondsrat zur Seite gestellt.
Natur- und landschaftsschutzkommission
Die Natur- und Landschaftsschutzkommission berät den Regierungsrat, die Departemente sowie die Gemeinden Bettingen und Riehen in wichtigen Fragen, unter anderem bei grösseren Bauprojekten sowie bei Nutzungsplanungen, die den Naturhaushalt beziehungsweise das Landschaftsbild wesentlich beeinflussen. Sie beantragt dem Bau- und Verkehrsdepartement zuhanden des Regierungsrates die gemäss § 10 des Natur- und Landschaftsschutzgesetzes erforderlichen Verbote und Bewilligungspflichten zum Schutze seltener oder schützenswerter Pflanzen- und Tierarten und beantragt für besonders schützenswerte Gebiete die Festsetzung von Naturschutz- und Naturschonzonen.
Natur- und Landschaftsschutzkommission
Bewertungskommission
Die Bewertungskommission besteht seit dem Jahr 1965 als unabhängiges, neutrales Gremium und erstellt Liegenschaftsschätzungen für öffentliche, private und institutionelle Grundeigentümer. Sie kann für herkömmliche Verkehrswertschätzungen von Einfamilien- und Mehrfamilienhäusern sowie Bürogebäuden beauftragt werden. Sie eignet sich aber auch im Falle von speziellen und komplexen Fragestellungen, wie beispielsweise für die Bewertung von Baurechtszinsen und Dienstbarkeiten oder die Errichtung von Wertquoten von Stockwerkeigentumsgemeinschaften.
Kommission Nutzung öffentlicher Raum (konör)
In der Kommission Nutzung öffentlicher Raum (KoNöR) tauschen sich Vertreterinnen und Vertreter der Fachinstanzen sowie allfällig weitere Dienststellen über den Vollzug der Gesetzgebung über die Nutzung des öffentlichen Raumes aus. Darüber hinaus koordinieren sie den Vollzug.
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr