Öffentliche Ausschreibung: Betreibendenauswahl Gastronomiebetrieb Parkcafé Birskopf
Basel, 22. Januar 2025
Öffentliche Auschreibung Allmend:
Betreibendenauswahl Gastronomiebetrieb Parkcafé Birskopf
Ortsbezeichnung
Birskopfweglein 7, Parkpavillon Birskopf
Angaben zum Projekt
Inhalt
Die Allmendverwaltung des Tiefbauamtes sucht im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für das Parkcafé Birskopf eine Betriebsorganisation, die den Betrieb ab April 2026 für mind. fünf Jahre führen soll. Alle Interessierten werden zur Abgabe einer Bewerbung in Übereinstimmung mit den in den Ausschreibungsunterlagen angekündigten Zielen und Anforderungen eingeladen.
Angaben zur Auflage
Die Ausschreibungsunterlagen können ab dem 22. Januar am Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel eingesehen, sowie auf der Webseite des Tiefbauamtes unter www.bs.ch/planauflagen bezogen werden. Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68).
Angaben zu den Terminen
Die Eingabefrist startet ab dem 22. Januar 2025. Am 7. Februar findet von 12:00 – 13.00 Uhr eine Begehung vor Ort statt. Schriftliche Fragen sind bis am 11. Februar einzugeben. Eine Zusammenstellung der eingegangenen Fragen und deren Beantwortung wird bis spätestens am 26. Februar publiziert. Die Bewerbungen sind bis 18. März 2025 einzureichen. Bewerbende, die in die engere Auswahl kommen, werden gebeten, ihre Betriebskonzepte am 22. Mai 2025 vor der Auswahlkommission zu präsentieren. Die Auswahl soll Ende Juni 2025 erfolgen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Gegen die Ausschreibung kann aufgrund ungenügender und/oder diskriminierender Auswahlkriterien innert 10 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt, Münsterplatz 11, 4001 Basel, schriftlich Rekurs angemeldet werden. Innert 30 Tagen, vom gleichen Zeitpunkt an gerechnet, ist die Rekursbegründung einzureichen, welche die Anträge der Rekurrierenden und deren Begründung mit Angabe der Beweismittel zu enthalten hat. Bei völliger oder teilweiser Abweisung des Rekurses können die amtlichen Kosten, bestehend aus einer Spruchgebühr sowie den Auslagen für Gutachten, Augenscheine, Beweiserhebung und anderen besonderen Vorkehren, der Rekurrentin oder dem Rekurrenten ganz oder teilweise auferlegt werden.
Für Rügen gegen die Auswahl der Betriebsorganisation steht zum gegebenen Zeitpunkt das diesbezügliche Rekursverfahren offen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 24.02.2025
Kontaktstelle
Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt - Allmendverwaltung
Dufourstrasse 40/50
4001 Basel
Auflagedokumente
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!
Allmendverwaltung (AV)
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
09.00 - 12.00 Uhr
13.30 - 16.00 Uhr