Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Das Inventar der schützenswerten Bauten

Historische Bauten prägen das Stadtbild Basels sowie die Ortsbilder von Riehen und Bettingen. Es befinden sich darunter zahlreiche Bauwerke und Objekte, die erhaltens- bzw. schutzwürdig sind. Sie werden im Inventar der schützenswerten Bauten verzeichnet, das somit als Grundlage für den Umgang mit wertvoller Bausubstanz dient.

Inventarbauten Ecke Bläsiring/Klybeckstrasse.
© Foto: Kantonale Denkmalpflege Basel-Stadt, Klaus Spechtenhauser

Das Inventar der schützenswerten Bauten

Ins Inventar aufgenommen werden Bauten, die für das Basler Stadtbild kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Wert haben. Das quartierweise erstellte Inventar hat Informationscharakter. Der Auftrag zu seiner Erstellung ist im Gesetz über den Denkmalschutz (SG 497.100, § 24a) und in der Verordnung betreffend die Denkmalpflege (SG 497.110, § 24–27) festgehalten.

Informationscharakter

Die Aufnahme ins Inventar bedeutet, dass die Denkmalpflege als Fachinstanz eine Erhaltenswürdigkeit festgestellt hat. Bei Renovationen, Umbaumassnahmen oder Abbruchvorhaben, die Inventarobjekte betreffen, werden die entsprechenden Baugesuche vom Bauinspektorat der Denkmalpflege zur Stellungnahme vorgelegt. Im Fall eines Abbruch- oder Umbauvorhabens, das massive Veränderungen des Inventarobjekts vorsieht, wird die Schutzwürdigkeit vertieft untersucht. Wird ein Objekt als schutzwürdig befunden, verhandelt die Kantonale Denkmalpflege mit der Eigentümerschaft über die Erhaltung oder beantragt beim Regierungsrat die Unterschutzstellung. Dies kann zu einer Eintragung ins Denkmalverzeichnis führen.

Eintragung ins Denkmalverzeichnis

Vielfalt der Baudenkmäler

Der Begriff des Baudenkmals ist im Gesetz über den Denkmalschutz (SG 497.100, § 5) erläutert. Er umfasst eine Vielfalt von Objekten, deren Erhaltenswürdigkeit aus ihrem kulturellen, geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Wert hergeleitet wird. Die Objekte im Inventar der schützenswerten Bauten sind mehrheitlich Wohnhäuser. Neben diesen findet sich ein breites Spektrum anderer Bauwerke – vom Geschäftshaus bis zum Industriegebäude, von der Brücke bis zum Brunnen.

Wie ist das Inventar einsehbar?

Das Inventar der schützenswerten Bauten liegt beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat BGI (Rittergasse 4) auf, bei der Kantonalen Denkmalpflege (Unterer Rheinweg 26) sowie bei den Gemeindekanzleien von Riehen (Wettsteinstrasse 1) und Bettingen (Hauptstrasse 54) zur Einsichtnahme.

Seit November 2022 werden die Inventarblätter der einzelnen Objekte und Anlagen sukzessive als PDF-Download auf der kantonalen Kartenapplikation MapBS zugänglich gemacht. Bereits aufgeschaltet sind die Quartierinventare Altstadt Grossbasel, St. Johann und Am Ring. So gelangen Sie zum entsprechenden Inventarblatt (siehe eingebundene Karte unten): MapBS > Thema «Raumplanung» > Karte «Denkmalverzeichnis und Inventar» > «Inventarobjekte» > Auf entsprechendes Inventarobjekt klicken > Fenster mit Link zum Inventarblatt.

MapBS: Inventarobjekte und bereits inventarisierte Gebiete

MapBS: Inventarobjekte
Thema «Raumplanung» > Karte «Denkmalverzeichnis und Inventar» > «Inventarobjekte» > Auf entsprechendes Inventarobjekt klicken > Fenster mit Link zum Inventarblatt

MapBS: Bereits inventarisierte Gebiete
Thema «Raumplanung» > Karte «Denkmalverzeichnis und Inventar» > «Inventar erarbeitet»

Das Inventar als Kulturtechnik

Unser Inventar der schützenswerten Bauten ist in guter Gesellschaft. Das Erstellen von Inventaren ist eine allgemeine Praxis, Objekte, die für das kulturelle Selbstverständnis einer Gemeinschaft wichtig sind, zu würdigen und – idealerweise – der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die meisten kantonalen oder kommunalen Denkmalpflegen in der Schweiz erstellen Inventare; sie dienen in erster Linie als Arbeitsinstrumente und sind bei Eingriffen die Grundlage für Empfehlungen und Leitlinien.

Eine beachtliche Anzahl wichtiger Inventare ist gesamtschweizerisch ausgerichtet. Sie betreffen Themen, die sich mit unserem Tätigkeitsgebiet überschneiden oder einen grösseren Zusammenhang schaffen.

Kontakt

Anne Nagel

Leiterin Inventarisation & Dokumentation, Kunstdenkmäler-Autorin

Kantonale Denkmalpflege

Inhalt aktualisiert