Kantonaler Richtplan
Der behördenverbindliche kantonale Richtplan dient als strategisches Planungsinstrument des Regierungsrates dazu, die raumwirksamen Tätigkeiten des Kantons aufeinander abzustimmen.
Aktuell
Die Inhalte des kantonalen Richtplans werden regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Staatskanzlei sowie das Bau- und Verkehrsdepartement informieren zu laufenden Vernehmlassungen. Die Vernehmlassungsdauer beträgt drei Monate.
Zurzeit gibt es keine laufenden Vernehmlassungen.
Anpassung Klima und Umwelt
Mit dem Klimawandel entstehen neue räumliche Herausforderungen. Aus diesem Grund wird der kantonale Richtplan bezüglich der Themen Klima und Umwelt angepasst. Neu sind im Richtplan unter anderem der Umgang mit Hitze und Regenwasser im städtischen Raum und die Ziele der Klimaschutzstrategie integriert. In diesem Zusammenhang wurden auch die Sachbereiche Natur und Landschaft sowie Ver- und Entsorgung aktualisiert.
Die Bevölkerung war eingeladen, im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung bis zum 30. Juni 2024 Anregungen und Bemerkungen zu den Anpassungen einzureichen. Die Stellungnahmen werden zurzeit ausgewertet.
Der Bund hat die Anpassung Mobilität des kantonalen Richtplans im Juli 2020 genehmigt
Somit sind nun die geänderten Inhalte auch für den Bund behördenverbindlich. Der Prüfungsbericht des Bundes kann hier eingesehen werden.
Download
Die Texte des kantonalen Richtplans stehen Ihnen auch in Form von pdf zur Verfügung. Sie können die pdf-Texte als gesamte Datei („Richtplantext“) oder kapitelweise herunterladen.
Kleinere redaktionelle Änderungen bleiben bei allen Textversionen vorbehalten.
Indikatoren Richtplan
IndikatorenberichtStatistisches Amt - Richtplanindikatoren
Anpassungen
Anpassung Mobilität
Vom Regierungsrat am 22. Oktober 2019 erlassen.
Anpassungen Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege
Anpassung Siedlungsentwicklung
Vom Regierungsrat am 18. September 2018 erlassen.
Vom Bund am 16. September 2019 genehmigt.
Anpassung 2012
Vom Regierungsrat am 10. Juni 2014 erlassen.
Vom Bundesrat am 29. April 2015 genehmigt.
Gesamtrevision 2009/10
Vom Regierungsrat am 20. Januar 2009 erlassen.
Vom Bundesrat am 5. März 2010 genehmigt.