Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen
Der Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen wird als verbindlicher Rahmen für alle in diesem Gebiet gemachten Veränderungen dienen. Bei der derzeitigen Erarbeitung dieses Teilrichtplans müssen verschiedenste Themen und Ansprüche aufeinander abgestimmt werden.
In den Quartieren Klybeck und Kleinhüningen ist vieles in Bewegung. Der Hafen wird modernisiert und Industrieflächen werden nicht mehr als solche genutzt. Für die Stadtentwicklung wie auch für die Bevölkerung ergeben sich dadurch grosse Chancen für die nächsten Jahrzehnte.
Um die verschiedenen Planungen aufeinander abzustimmen, braucht es gemeinsame Ziele und Festlegungen. Die Abteilung Raumplanung erstellt dazu in Zusammenarbeit mit weiteren kantonalen Fachstellen einen Stadtteilrichtplan. Dieser Plan zeigt, wie sich die Gebiete räumlich entwickeln sollen und was der Weg dorthin ist. Er formuliert klare Anweisungen für die Behörden, nach der Devise: Wer macht was, bis wann? Er wird voraussichtlich Ende 2025 durch den Regierungsrat behördenverbindlich festgesetzt.