Informationen für Kitas
Kitas müssen gewisse Bedingungen erfüllen, damit sie eine Betriebsbewilligung erhalten. Auch für den Betrieb gibt es Vorgaben. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
Kitas mit und ohne Betreuungsbeiträgen
Im Kanton Basel-Stadt gibt es Kitas mit Betreuungsbeiträgen und Kitas ohne Betreuungsbeiträge. In Kitas mit Betreuungsbeiträgen erhalten die Eltern einen Beitrag an die Betreuungskosten.
Um eine Bewilligung als Kita zu erhalten, müssen gewisse Vorgaben erfüllt werden. Um eine Kita mit Betreuungsbeiträgen zu sein, müssen zusätzliche Vorgaben eingehalten werden.
Neuigkeiten für Kitas
Newsletter für Kitas
Die Fachstelle Tagesbetreuung verschickt regelmässig einen Newsletter an Kitas. Dieser informiert über aktuelle Themen, bevorstehende Veranstaltungen oder gibt fachliche Inputs.
Rechtliche Grundlagen
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO)
Die Vorgaben an die Bewilligung für eine Kindertagesstätte sind in der PAVO vom 19. Oktober 1977 geregelt.
- Gesetz betreffend Tagesbetreuung von Kindern (Tagesbetreuungsgesetz, TBG)
- Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung, KTV)
- Erläuterungen zur Kindertagesstätten- und Tagesfamilienverordnung (Startet einen Download)
- Verordnung über die Betreuungsbeiträge in Kindertagesstätten und Tagesfamilien und die Leistungen an Eltern (Tagesbetreuungsbeitragsverordnung, TBV)
- Erläuterungen zur Tagesbetreuungsbeitragsverordnung (Startet einen Download)
- Richtlinien über die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten (Startet einen Download)
- Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung des Berufsnachwuchses in Kindertagesstätten (Startet einen Download)
- Richtlinien für die Gewährung von Investitionsbeiträgen für Plätze in Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen (Startet einen Download)
- Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen an die Liegenschaftskosten von Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen (Startet einen Download)
- Richtlinien für die Gewährung von Betreuungsbeiträgen (Startet einen Download)
- Richtlinien für die Berechnung von Betreuungsbeiträgen in Härtefällen (Startet einen Download)
Kontakt
Fachstelle Tagesbetreuung
Öffnungszeiten
Telefonisch erreichbar Montag bis Freitag
8.00–12.00 und 14.00–16.00 Uhr