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Zentrale Behörden Adoption und HAKES

Die Zentralen Behörden sind zuständig für die Adoptionsverfahren. Sie sind die kantonale Anlaufstelle für die Herkunftssuche und setzen das Haager Kindesschutzübereinkommen um.

Über uns

Die Zentralen Behörden (ZEB) setzen sich zusammen aus der Zentralen Behörde Adoption und der Zentralen Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen.

Die Zentrale Behörde Adoption bewilligt Adoptionen im Kanton Basel-Stadt. Wir sind auch die kantonale Auskunftsstelle für Herkunftssuchen von adoptierten Personen.

Die Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen setzt das Haager Kindesschutzübereinkommen, insbesondere auch des Haager Übereinkommens betreffend internationale Kindesentführung, sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen um. Wir koordinieren die Abläufe zwischen den involvierten Stellen und Behörden und sichern den Informationsfluss.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

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