Zentrale Behörden Adoption und HAKES
Die Zentralen Behörden sind zuständig für die Adoptionsverfahren. Sie sind die kantonale Anlaufstelle für die Herkunftssuche und setzen das Haager Kindesschutzübereinkommen um.
Über uns
Die Zentralen Behörden (ZEB) setzen sich zusammen aus der Zentralen Behörde Adoption und der Zentralen Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen.
Die Zentrale Behörde Adoption bewilligt Adoptionen im Kanton Basel-Stadt. Wir sind auch die kantonale Auskunftsstelle für Herkunftssuchen von adoptierten Personen.
Die Zentrale Behörde Haager Kindes- und Erwachsenenschutzübereinkommen setzt das Haager Kindesschutzübereinkommen, insbesondere auch des Haager Übereinkommens betreffend internationale Kindesentführung, sowie das Haager Erwachsenenschutzübereinkommen um. Wir koordinieren die Abläufe zwischen den involvierten Stellen und Behörden und sichern den Informationsfluss.
Unsere Tätigkeiten
Rechtliche Grundlagen
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Abschnitt Adoption, Art. 264 ff.
- Verordnung über die Adoption (Adoptionsverordnung, AdoV)
- Bundesgesetz zum Haager Adoptionsübereinkommen und über Massnahmen zum Schutz des Kindes bei internationalen Adoptionen (BG-HAÜ)
- Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches
- Verordnung zur Einführung des Bundesgesetzes zum Haager Adoptionsübereinkommen
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
- Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption