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Schule und Religion

Unterschiedliche Kulturen, Religionen und Wertvorstellungen prägen das Leben in der Schweiz. Das ist auch in der Schule so. Der Unterricht wird an den öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt konfessionell neutral gestaltet.

Christliche Feiertage

Ostern, Weihnachten und weitere christliche Feiertage haben für viele Menschen in der Schweiz keine religiöse Bedeutung mehr. Kulturell prägen sie das gesellschaftliche Leben aber nach wie vor. Auch der Kalender der Schulen orientiert sich an den christlichen Feiertagen: An Pfingsten, Auffahrt und weiteren Feiertagen ist schulfrei.

Abwesenheit an religiösen Feiertagen

An den öffentlichen Schulen des Kantons Basel-Stadt gilt die Religions- und Glaubensfreiheit. An den hohen Feiertagen Ihrer Religionsgemeinschaft darf Ihr Kind dem Unterricht fernbleiben (begründete Abwesenheit). Teilen Sie der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes die Daten frühzeitig mit. Ihr Kind muss den Schulstoff, den es an diesen Daten verpasst, vor- oder nachholen.

Abwesenheiten aus religiösen Gründen werden unabhängig vom Familienurlaub gewährt; es müssen also keine Jokertage eingesetzt werden.

Während Aufnahmeprüfungen und Abschlussprüfungen werden Abwesenheiten aus religiösen Gründen nicht gewährt. Beim Festlegen der Prüfungsdaten nehmen die Schulen auf hohe religiöse Feiertage Rücksicht.

Feiern mit christlichem Hintergrund

In der Schule lernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Religionen und Weltanschauungen kennen. Ziel ist es, das Verständnis und den Austausch in der Gesellschaft zu fördern. Auch Feiern mit religiösem Hintergrund sind möglich. Wie bei allen Feiern mit religiösem Hintergrund sollen Kinder und Jugendliche dabei in einem gemeinschaftlichen Erlebnis die Bedeutung der Festtage und deren Werte kennenlernen. Die Feiern werden so gestaltet, dass sie die religiösen Gefühle der Schülerinnen und Schüler anderer Religionsgemeinschaften nicht verletzen. Die Schülerinnen und Schüler lernen auch andere Religionen und deren Feste kennen. Das gilt ganz besonders für Religionen, welchen Kinder oder Jugendliche einer Klasse angehören.

Tragen von religiösen Symbolen

In Basel-Stadt gibt es in den Schulen keine Kleidervorschriften. Das Tragen von religiösen Symbolen ist erlaubt. Die Kleidung Ihres Kindes soll aber dem schulischen Umfeld angemessen sein. Kinder sollen Kleidung tragen, in der sie sich frei bewegen können. Zudem sollte die Kleidung das Lernen, Spielen oder den Austausch mit anderen Kindern und Lehrpersonen nicht behindern oder gefährden.

Religionsunterricht

In den öffentlichen Schulen von Basel-Stadt gibt es keinen obligatorischen Religionsunterricht. Die vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaften können in der Primarschule und in der Sekundarschule im Schulhaus während der normalen Unterrichtszeiten Religionsunterricht anbieten. Sie als Eltern entscheiden, ob Ihr Kind in den Religionsunterricht geht. Der Besuch des Religionsunterrichts ist für Sie kostenlos; er wird von den Religionsgemeinschaften finanziert. Weitere Informationen zum Religionsunterricht an der Schule Ihres Kindes erhalten Sie bei der Klassenlehrperson.

Sport- und Schwimmunterricht

Sport ist ein fester Bestandteil des Unterrichts Ihres Kindes: Körperliche Aktivitäten wie Turnen, Schwimmen oder Ballspiele gehören zum Lehrplan und sind obligatorisch. In der 1. bis 4. Primarschulklasse haben Jungen und Mädchen gemeinsamen Sport- und Schwimmunterricht. Ab der 5. Klasse der Primarschule findet der Schwimmunterricht geschlechtergetrennt statt.

Im schulischen Sport- und Schwimmunterricht wird auf religiös begründete Kleidervorschriften Rücksicht genommen. So kann Ihr Kind zum Beispiel weitere Kleidung tragen, sofern diese es in der Bewegung nicht behindert oder gar gefährdet.

Sexualkundeunterricht

Die Schule unterstützt und ergänzt die elterliche Sexualaufklärung im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags. Dieser Auftrag ist im Lehrplan 21 verankert. Die Lehrerinnen und Lehrer gehen mit diesem Auftrag verantwortungsvoll um und stehen mit den Eltern im Dialog. Der Unterricht ist obligatorisch. Eine Dispensation ist nicht möglich.

Der systematische Aufklärungsunterricht findet ab der 5. Klasse der Primarschule statt. Wenn jüngere Kinder Fragen zu Körper und Sexualität stellen, gehen die Lehrpersonen in altersgerechter Form darauf ein.

Schulausflüge und Klassenlager

Zum Unterricht Ihres Kindes gehören Tagesausflüge und Klassenlager mit auswärtigen Übernachtungen, zum Beispiel Exkursionen oder Sportwochen. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Die Schlafräume sind nach Geschlechtern getrennt. Die Lehrerinnen und Lehrer sind mit verschiedenen Religionen und deren Bräuchen vertraut. Sie nehmen darauf Rücksicht, wenn es möglich ist. Das betrifft beispielsweise Gebetszeiten oder spezielle Ernährungsvorschriften.

Kontakt

Volksschulen

Karte von Basel-Stadt
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Kohlenberg 27
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Reduzierte Öffnungszeiten während den Schulferien.

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