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Informationen für Mietende

In Ihrer Wohnung ist eine Reparatur notwendig? Oder Sie haben Fragen zu den Zahlungsmöglichkeiten? Auf dieser Seite finden Mieterinnen und Mieter von Immobilien Basel-Stadt Informationen rund um Ihr Mietverhältnis.

Hausordnung

Ihre Nachbarn halten sich aus Ihrer Sicht nicht an die Hausordnung? Suchen Sie in diesem Fall bitte immer zuerst das direkte Gespräch mit den betroffenen Nachbarn. Wenn dieser Schritt nicht ausreicht, kontaktieren Sie bitte schriftlich das zuständige Bewirtschaftungsteam (Kontaktangaben auf Infotafel im Hauseingang).

Mieter-App

Mit unserer Mieter-App können Sie rund um die Uhr sicher und unkompliziert mit uns Kontakt aufnehmen. Sie können beispielsweise Schadensmeldungen mit Foto zu senden, Vertragsdaten einzusehen oder uns eine Änderung Ihrer Kontaktdaten mitteilen. 

Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie die App installieren und nutzen können.

Reparaturen

In Ihrer Wohnung muss etwas repariert werden? Bitte informieren Sie uns entweder über die Mieter-App oder kontaktieren Sie direkt Ihre Hauswartung (Kontaktangaben auf Infotafel im Hauseingang). Beachten Sie bitte, dass alle sogenannten kleinen Reparaturen (bis maximal 200 Franken) zu Lasten der betroffenen Mieterschaft gehen.

Hausschlüssel verloren

Sie haben Ihren Hausschlüssel verloren? Bitte melden Sie den Verlust umgehend schriftlich Ihrem Bewirtschaftungsteam (Kontaktangaben auf Infotafel im Hauseingang). Wir werden daraufhin einen neuen Schlüssel zu Ihren Lasten bestellen. In begründeten Fällen muss auch das Türschloss (Haustürzylinder) zu Ihren Lasten ausgewechselt werden. Wir empfehlen Ihnen abzuklären, ob und in welchem Umfang Ihre private Versicherung für Schlüssel und Zylinderersatz aufkommt.

KeyRefinder

Unseren neuen Mieterinnen und Mietern überreichen wir zum Einzug einen KeyRefinder für den Schlüsselbund. Damit können verlorene Schlüssel von den Personen, welche die Schlüssel finden, unverpackt in den nächsten Briefkasten geworfen werden. Sie erhalten Ihre Schlüssel postwendend zugeschickt.

Registrieren Sie sich einfach über den folgenden Link bei KeyRefinder. Wir offerieren Ihnen die Gebühren der ersten drei Jahre.

Zahlungsmöglichkeiten

Ihre Miete bezahlen Sie entweder per Lastschriftverfahren (LSV), E-Rechnung (eBill) oder Einzahlungsschein. Fragen dazu können an Debitoren-ibs@bs.ch gerichtet werden. 

Lastschriftverfahren der Schweizer Banken oder der Postfinance 

Das Lastschriftverfahren der Schweizer Banken (genannt LSV+) und der Postfinance (genannt Direct Debit) funktioniert folgendermassen: 

  • Die Miete wird Ihnen jeweils am ersten Werktag des Fälligkeitsmonats automatisch belastet. Änderungen von Beträgen müssen nicht gemeldet werden. 
  • Sie können den belasteten Betrag auf Ihrem monatlichen Kontauszug kontrollieren. Dabei können Sie jede Belastung innert 30 Tagen und ohne Angabe von Gründen widerrufen. Der Betrag wird Ihnen unverzüglich gutgeschrieben.

So melden Sie sich an:

E-Rechnung (eBill)

Mit der E-Rechnung empfangen Sie Ihre Rechnung direkt in Ihrem E-Banking. Sie können diese bequem und sicher von zu Hause aus mit wenigen Klicks kontrollieren und bezahlen. 

Um die E-Rechnung zu nutzen, können Sie sich direkt in Ihrem E-Banking-Portal anmelden. Als Kundennummer nutzen Sie die sechsstellige Debitorennummer, die auf Ihrer bisherigen Mietzinsrechnung steht. Fragen dazu können Sie direkt an Debitoren-ibs@bs.ch richten. 

Einzahlungsschein (Papierrechnung  /  PDF-Rechnung per E-Mail)

Wenn Sie weder das Lastschriftverfahren noch die E-Rechnung nutzen, erhalten Sie von uns automatisch monatliche Papierrechnungen mit Einzahlungsschein. Es besteht die Möglichkeit, anstelle der Papierrechnungen PDF-Rechnungen mit Einzahlungsschein per E-Mail zu erhalten. Bitte informieren Sie uns per E-Mail unter Debitoren-ibs@bs.ch, falls Sie dies wünschen.

Information in English regarding payment options

Nebenkostenabrechnung

Hier finden Sie Informationen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung auf Deutsch: 

Information regarding your service charge statement in English:

Weitergehende Fragen zu Ihrer Nebenkostenabrechnung können Sie an hbk-ibs@bs.ch richten. 

Wohnung kündigen

Sie wollen Ihre Wohnung kündigen? Sie können unter Einhaltung der im Mietvertrag vereinbarten Kündigungsfrist auf jedes Monatsende kündigen, ausgenommen auf den 31. Dezember. Die Kündigung muss schriftlich (per Brief) vorgenommen werden. Sie ist verbindlich, wenn sie spätestens am letzten Tag des Monats vor Beginn der Kündigungsfrist bei uns eingetroffen ist. 

Vermietungsmodell "Sicheres Wohnen im Alter"

Sie sind Mieterin oder Mieter von Immobilien Basel-Stadt und über 65 Jahre alt? Bei Interesse können Sie in eine kleinere, hindernisfreie Wohnung aus unserem Portfolio ziehen. Dabei profitieren Sie von mehr Komfort – beispielsweise mit einem Lift – und von einem tieferen Mietzins. Denn der neue Nettomietzins wird anhand einer fixen Formel auf Basis des bisherigen Nettomietzinses berechnet. Voraussetzung ist, dass die neue Wohnung eine mindestens 10 Prozent kleinere Fläche hat als die bisherige Wohnung.

Energie sparen

Mit kleinen Massnahmen können Sie viel Energie und damit Kosten sparen. 

Dokumente zum Download

Hier finden Sie unsere Dokumente für Mietende auf einen Blick zum Download.