Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer

Bei der Veräusserung von Grundstücken und Liegenschaften muss jeweils eine Grundstückgewinnsteuer bezahlt werden. Falls Sie ein Grundstück erwerben, fällt die Handänderungssteuer an. Auf Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer finden Sie alle relevanten Informationen hierzu.

Grundstückgewinnsteuer

Mit dem Steuerrechner können Sie hier die mutmassliche Grundstückgewinnsteuer berechnen. 

Hier finden Sie die Formulare zur Grundstückgewinnsteuer.

Formulare Grundstückgewinnsteuer

Die Steuerformulare werden elektronisch eingelesen und verarbeitet. Die Steuerdeklaration hat deshalb auf den von der Steuerverwaltung Basel-Stadt zugestellten Formularen im Original zu erfolgen.

Die als Ansichtsexemplare gekennzeichneten Formulare sind nicht zu verwenden. Die Formulare im Original können bei der Steuerverwaltung bezogen werden

Fristen

Merkblätter

Hier finden Sie Merkblätter und Tariftabellen, die spezifisch für die Grundstückgewinnsteuer Geltung haben.

Grundlagen, Fragen und Antworten zur Grundstückgewinnsteuer

Handänderungssteuer

Formulare

Hier finden Sie die Formulare zur Handänderungssteuer.

E-Formulare sind elektronische Formulare, die online ausgefüllt, gedruckt und lokal gespeichert werden können (Hinweis: E-Formulare im QDF-Format mit «SnapForm Viewer» öffnen – die Software kann mit dem unten stehenden Link heruntergeladen werden).

Merkblätter

Hier finden Sie Merkblätter und Tariftabellen, die spezifisch für die Handänderungssteuer Geltung haben.

Grundlagen, Fragen und Antworten zur Handänderungssteuer

Öffnungszeiten: Schalter Nr. 8 der Finanzverwaltung für die Anmeldung von Handänderungsgeschäften

Bitte beachten Sie, dass die Öffnungszeiten des Schalters Nr. 8 der Finanzverwaltung für die Erteilung des Handänderungssteuervisums auf der Internetseite der Finanzverwaltung «Kontakt & Öffnungszeiten» publiziert werden.

Weitere Liegenschaftsthemen

Kontakt

Liegenschaftskompetenzzentrum