Zufahrt Innenstadt
Die Kernzone der Innenstadt von Basel ist motorfahrzeugfrei. Sie umfasst Fussgängerzonen, Begegnungszonen sowie Achsen des öffentlichen Verkehrs mit Tempo 30. In der Kernzone sind das Parkieren von Motorfahrzeugen sowie reine Durchfahrten nicht erlaubt. Die Zufahrt in die Kernzone ist für den Motorfahrzeug-Verkehr eingeschränkt. Auf dieser Seite erhalten Personen, die in die Kernzone fahren müssen (z.B. Anwohnende, Gütertransporte) alle Informationen zu den geltenden Regeln.
Regeln für die Zufahrt zur Kernzone Innenstadt
Der Güterumschlag ist von Montag bis Samstag von 5.00 Uhr bis 11.00 Uhr für alle Personen möglich. Das bedeutet, dass Lieferungen und andere Arten von Gütertransporten in diesem Zeitraum ohne Bewilligung durchgeführt werden können.
Ausserhalb der Güterumschlagszeiten gelten folgende Ausnahmen für die bewilligungsfreie Zufahrt:
- Öffentliche Dienste: Diese können im Rahmen ihres Auftrages die Kernzone befahren.
- Taxis: Sie dürfen zum Bringen und Abholen von Fahrgästen im Rahmen von Bestellfahrten in die Kernzone fahren. Ebenso dürfen sie zu den Taxistandplätzen in der Kernzone fahren.
- Hotels: Übernachtungsgäste können jederzeit zu den Hotels in der Kernzone fahren.
- Personen mit einer Behinderten-Parkkarte: Personen mit einer entsprechenden Parkkarte dürfen zu den Behinderten-Parkplätzen in der Kernzone fahren und dort parkieren.
- Bringen und Abholen von Personen: Das Bringen und Abholen von gebrechlichen oder gehbehinderten Personen sowie Kleinkindern (0-5 Jahre) ist erlaubt.
- Offizielle Einladung der Staatskanzlei: Bei einer offiziellen Einladung durch die Staatskanzlei darf die Kernzone befahren werden.
- Bewilligung gemäss Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel: Besitzer dieser Bewilligung dürfen die Kernzone befahren.
Anwohnerschaft
Für Personen und Unternehmen, die in der Kernzohne wohnhaft oder geschäftstätig sind, gelten folgende Ausnahmen vom Fahrverbot zum Güterumschlag sowie zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen:
- Montag bis Freitag: 20.00 Uhr bis 11.00 Uhr des folgenden Tages
- Samstag, 20.00 Uhr bis Montag, 11.00 Uhr
Personen, die in der Kernzone wohnen, erhalten für Zufahrten zum Güterumschlag ausserhalb der oben aufgeführten Zeiten eine gebührenfreie Dauerberechtigung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.
Unternehmen ohne privaten Abstellplatz erhalten für regelmässige Zufahrten zum Bringen und Abholen von rasch verderblichen Waren eine gebührenfreie Dauerberechtigung für die Dauer von höchstens zwölf Monaten.
Zufahrtsbewilligungen
Alle weiteren Zufahrten sind bewilligungspflichtig. Es werden Dauer- und Kurzbewilligungen erteilt.
Geltungsbereich
Auf der Karte zeigt die orange Markierung, welche Strassen die Kernzone Innenstadt umfasst. Die blauen Markierungen kennzeichnen Fussgängerzonen.
Gesetzliche Grundlage zur Zufahrt in die Innenstadt
Die gesetzlichen Grundlagen der Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt in die Innenstadt (Zufahrtsverordnung) finden Sie hier:
Kontakt
Für schriftliche Anfragen verwenden Sie bitte nachstehendes Kontaktformular.
Das Team der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen während der Schalter- und Telefonöffnungszeiten auch persönlich oder telefonisch zur Verfügung. Wenn Sie persönlich vorbeikommen, planen Sie bitte eine längere Wartezeit ein.
Verkehrszulassungen
Öffnungszeiten
Telefonöffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 09:00 Uhr - 11:00 Uhr und Montag, Mittwoch und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Schalteröffnungszeiten:
Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Für übergeordnete Fragen zum Verkehrskonzept Innenstadt wenden Sie sich bitte ans Amt für Mobilität.