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Cyberkriminalität

Im digitalen Zeitalter nehmen Betrug und Online-Kriminalität stetig zu. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über Online-Betrügereien wie den Romance Scam oder das Thema Cybermobbing. Unser Credo: Informieren, schützen, handeln – so bleiben Sie sicher im Netz.

Experten-Tipp

Im digitalen Zeitalter ist nicht alles Gold, was glänzt. Bleiben Sie wachsam, denn hinter jedem Bildschirm kann ein Betrüger lauern.

Patch der Kantonspolizei Basel-Stadt, zwei Löwen halten einen Schild mit dem Baslerstab
Kantonspolizei Basel-StadtMit Sicherheit für Sie da

Cybermobbing

Fast alle Jugendlichen nutzen heute das Internet, vor allem über Smartphones. Trotz ihrer Vertrautheit mit der digitalen Welt gibt es Gefahren, insbesondere Cybermobbing. Aufklärung ist entscheidend, um Cybermobbing vorzubeugen und richtig zu reagieren.

Mädchen starrt traurig in ein Smartphone
© Schweizerische Kriminalprävention SKP

Definition:

Cybermobbing tritt auf, wenn Einzelpersonen online über einen längeren Zeitraum schikaniert werden.

Beispiele sind: Verbreitung falscher Informationen, Hochladen kompromittierender Bilder, Erstellung von Fake-Profilen, Bedrohungen per E-Mail oder SMS, Gründung von Hassgruppen.

Beteiligte und Ursachen:

Meistens betreffen Cybermobbing Kinder und Jugendliche. Die Täter kommen häufig aus dem Bekanntenkreis des Opfers, obwohl sie oft anonym agieren.

Ursachen sind mangelnde Empathie und der Versuch, die eigene soziale Stellung zu verbessern. Einige Opfer haben nicht ausreichend über die Risiken beim Teilen von Informationen nachgedacht.

Verlagerung ins Internet:

Jugendliche verbringen viel Zeit online, wodurch auch Konflikte ins Netz verlagert werden. Im Unterschied zu traditionellem Mobbing findet das Opfer zu Hause keine Erholung, da das Internet überall präsent ist.

Einmal online veröffentlichte Inhalte sind schwer zu kontrollieren.

Rechtslage:

Die Schweiz hat kein spezielles Gesetz zu Cybermobbing. Straftatbestände können aber erfüllt sein, wie z.B. Datenbeschädigung, Erpressung, Verleumdung und andere.

Die Polizei verfolgt Erpressung und Nötigung von sich aus, wenn sie davon Kenntnis erhält; andere Straftaten nur auf Antrag des Opfers.

Ratschläge für Eltern

  • Ermuntern Sie Ihr Kind, Medienkompetenz zu entwickeln und über Internetgefahren zu sprechen.
  • Ermutigen Sie Ihr Kind, mit Ihnen über Mobbing-Erfahrungen zu sprechen.
  • Wenn Sie denken, dass Ihr Kind Cybermobbing erlebt, sammeln Sie Beweise und sprechen Sie mit der Schule. Bei anhaltendem Mobbing ziehen Sie externe Hilfe in Betracht und überlegen Sie, Anzeige zu erstatten.

Phishing: Schutz und Vorsichtsmassnahmen

Kriminelle versuchen, persönliche Daten zu stehlen, indem sie Nutzer mit Tricks dazu verleiten, diese preiszugeben. Phishing zielt darauf ab, Zugangsdaten von E-Mail-, E-Banking- oder Online-Auktionskonten zu erlangen. Angriffe können per E-Mail, SMS, VoIP oder Webseiten erfolgen. Die gestohlenen Daten werden für Betrügereien genutzt, wie unerlaubte Banküberweisungen oder Online-Einkäufe.

Symbolbild Phishing

Wie erkenne ich einen Phishing-Angriff?

  • Oftmals werden Sie aufgefordert, persönliche Daten zu erneuern oder zu aktualisieren.
  • Sie erhalten E-Mails mit Links zu gefälschten Webseiten.
  • Diese Webseiten fordern zur Eingabe von persönlichen und vertraulichen Daten auf.
  • Absender und Design der Mails/Webseiten täuschen Vertrautheit vor (z. B. bekannte Finanzinstitute oder E-Mail-Anbieter).

Rechtslage in der Schweiz:

  • Es gibt keinen spezifischen Straftatbestand zu Phishing. Aber verschiedene Artikel des Strafgesetzbuchs können angewendet werden, z. B. unbefugte Datenbeschaffung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung oder Geldwäscherei.

Vorgehen der Polizei:

  • Phishing ist schwer nachzuverfolgen, da Täter oft Proxy-Dienste im Ausland nutzen oder über Botnets agieren.
  • Ermittlungen sind komplex, daher ist Prävention umso wichtiger.

Wie schütze ich mich?

  • Seriöse Dienstleister fordern nie via E-Mail oder Telefon zur Angabe von Passwörtern oder Kreditkartendaten auf.
  • Löschen Sie verdächtige E-Mails sofort und ohne Klicken auf Links.
  • Prüfen Sie verdächtige Websites mit Tools wie: https://checkawebsite.ibarry.ch

Wenn Sie Opfer von Phishing wurden

Falls Sie vertrauliche Daten preisgegeben haben,nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrem Dienstleistungsanbieter (Finanzinstitut, Provider oder E-Mail-Dienst) auf und schildern Sie Ihre Situation.

Passwörter ändern

Ändern Sie sofort die kommunizierten Passwörter und erstellen Sie neue und sichere Passwörter.

Phishing-Angriff melden

Melden Sie den Phishing-Angriff ausserdem MELANI über das Meldeformular.

Romance Scam

Beim Online-Dating stossen Sie auf zahlreiche Profile. Doch nicht alle sind echt! Betrüger nutzen gefälschte Profile, um sich durch vorgetäuschte Verliebtheit finanziell zu bereichern.

Symbolbild Romance Scam
© Schweizerische Kriminalprävention SKP

Wie funktioniert das?

  • Der Betrüger erstellt ein gefälschtes Profil und nimmt Kontakt auf.
  • Er täuscht rasche Verliebtheit vor und hält das Opfer mit Liebesschwüren hin.
  • Plant man ein Treffen, fordert der Betrüger wegen erfundenen Problemen Geld.
  • Bei Misstrauen droht der Betrüger oder versucht weitere Betrugsmanöver.

Schutz vor Liebesbetrug:

  • Vorsicht bei Freundschaftsanfragen von Unbekannten.
  • Skepsis, wenn ohne Vorabtreffen von Liebe gesprochen wird.
  • Kontakt sofort abbrechen, wenn Geld oder Güter gefordert werden.
  • Keine Finanztransaktionen für Dritte tätigen.
  • Keine intimen Bilder senden.
  • Bedenken: Alles online kann gefälscht sein!

Wenn Sie betroffen sind:

  • Kein Geld oder Güter mehr senden.
  • Bei der Polizei Anzeige erstatten.
  • Kontakt zum Betrüger komplett abbrechen.
  • Nicht auf Nachrichten von "Unterstützern" reagieren.
  • Vertrauensperson einschalten und bei Bedarf psychologische Hilfe suchen.
  • Bei Schulden: an kantonale Schuldenberatung wenden.

Ein Bekannter ist betroffen?

  • Informieren Sie ihn über den Betrug.
  • Motivieren Sie ihn, die Polizei aufzusuchen.
  • Bei finanziellen Risiken: an die kantonale Erwachsenenschutz-Behörde wenden.

So schützen Sie sich vor Liebesbetrügern im Internet

Ein unbekannter Verehrer aus dem Internet verspricht Ihnen das Blaue vom Himmel? Achtung - das könnte eine Betrugsmasche sein!

Betrogene Liebe - Schweizerische Kriminalprävention SKP

Alle Informationen zu Liebesbetrug im Internet.

Anzeige erstatten

Sie wurden Opfer eines Liebesbetrugs? Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Sextortion: Was Sie wissen sollten

Sextortion ist eine Erpressungsmethode, bei der Täter Bild- oder Videomaterial nutzen, das eine Person in kompromittierenden, oft sexuellen, Situationen zeigt, um Geld oder andere Leistungen zu erzwingen.

Nackter Mann sitzt vor seinem Laptop
© Schweizerische Kriminalprävention SKP

Wie funktioniert es?

  1. Klassische Variante: Eine unbekannte Person sendet über soziale Netzwerke eine Kontaktanfrage, lockt das Opfer in einen Videochat und überredet es zu kompromittierenden Handlungen. Diese werden aufgezeichnet und später zur Erpressung verwendet.
  2. Spam-Variante: Massen-E-Mails drohen mit der Veröffentlichung kompromittierenden Materials, obwohl kein solches Material existiert, in der Hoffnung, dass einige Empfänger zahlen.

Wichtige Informationen:

  • Meist sind die Opfer männlich, darunter Jugendliche und Erwachsene.
  • Chats können in gebrochenem Deutsch, Französisch oder Englisch erfolgen.
  • Täter befinden sich häufig im Ausland; Geldforderungen gehen an ausländische Konten.
  • Selbst nach Zahlung kann das Material veröffentlicht oder erneute Forderungen gestellt werden.

Rechtlicher Rahmen:

In der Schweiz gibt es keinen spezifischen Gesetzesartikel zu Sextortion, aber folgende Straftatbestände können erfüllt werden:

  • Art. 156 StGB: Erpressung
  • Art. 174 StGB: Verleumdung
  • Artikel 179quater StGB: Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs
  • Art. 197 StGB: Pornografie

Rolle der Polizei: 

Sobald die Polizei von einem Fall erfährt, wird ermittelt. Die Chancen, die Täter zu fassen und Geld zurückzubekommen, sind jedoch gering. Trotzdem ist es wichtig, den Vorfall zu melden, um die Polizei über das Ausmass des Problems zu informieren.

Vorsichtsmassnahmen:

  • Akzeptieren Sie keine unbekannten Freundschaftsanfragen in sozialen Netzwerken.
  • Seien Sie sich immer bewusst, dass Sie während eines Videochats aufgenommen werden könnten.
  • Deaktivieren und überkleben Sie Ihre Webcam, wenn sie nicht in Gebrauch ist.
  • Informieren Sie Freunde und Familie über Sextortion.

Was zu tun ist, wenn Sie Opfer von Sextortion geworden sind:

  • Nicht zahlen! Gehen Sie nicht auf die Forderungen der Erpresser ein.
  • Kontakt abbrechen: Beenden Sie sofort jeglichen Kontakt mit den Erpressern und der betreffenden Person. Entfernen Sie sie aus Ihrer Freundesliste und ignorieren Sie jegliche Kommunikation von ihnen.
  • Inhalte löschen lassen: Wenn die Erpresser das kompromittierende Material veröffentlicht haben, kontaktieren Sie umgehend die Plattform (z.B. YouTube, Facebook) und fordern Sie die Löschung dieser Inhalte.
  • Google Alert einrichten: So werden Sie sofort informiert, wenn neue Inhalte mit Ihrem Namen online gestellt werden.
  • Beweise sichern: Speichern Sie alle relevanten Informationen - Bilder, Videos, Kontaktdaten, Nachrichten, Transaktionsdetails etc.
  • Polizei informieren: Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.

Illegale Pornographie

Mit dem Aufstieg des Internets hat sich das Angebot an Pornografie vergrößert und der Zugang erleichtert. Es ist wichtig, das Recht in diesem Bereich zu kennen, um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden und zu wissen, wann polizeiliche Hilfe erforderlich ist.

Symboldbild illegale Pornographie
© istockphoto.com

Rechtliche Definition von Pornografie:

  • Das Bundesgericht definiert Pornografie als Darstellungen, die darauf abzielen, den Betrachter sexuell anzuregen und in denen die abgebildete Person als reines Sexualobjekt dargestellt wird.
  • Illegale Pornografie umfasst Darstellungen mit Kindern, Tieren und Gewalt.

Rechtliche Bestimmungen:

  • Art. 197 Abs. 1 StGB: Anbieten oder Verbreiten pornografischer Inhalte an Personen unter 16 Jahren ist strafbar.
  • Art. 197 Abs. 4 und 5 StGB: Pornografische Darstellungen mit Kindern, Tieren und Gewalt sind generell verboten.
  • Art. 197 Abs. 8 StGB: Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, die einvernehmliche sexualisierte Bilder von sich selbst austauschen, bleiben straffrei, sofern diese nicht an Dritte weitergegeben werden.

Probleme im Umgang mit Pornografie:

  • Viele Jugendliche unter 16 haben bereits Pornografie gesehen.
  • Exzessiver Pornokonsum kann bei Jugendlichen zu deviantem Verhalten führen.
  • Pornosucht: Einige Menschen können ihren Pornokonsum nicht kontrollieren, was zu einem Bedarf an intensiveren und potenziell illegalen Inhalten führen kann.
  • Kinderpornografie: Jegliche sexualisierte Darstellung von Minderjährigen kann als Kinderpornografie eingestuft werden.
  • Sexting: Das Versenden von intimen Fotos unter Jugendlichen kann rechtliche Folgen haben, insbesondere wenn die dargestellten Personen unter 18 Jahre alt sind.

Die Polizei ermittelt in Fällen illegaler Pornografie von Amts wegen.

Kantonspolizei Basel-Stadt

Möchten Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten? Die Kantonspolizei Basel-Stadt ist für Sie da.

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