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Aggressive Hunde und Bissverletzungen melden

Ärztinnen und Ärzte, Tierärztinnen und Tierärzte müssen Hunde dem Veterinäramt schriftlich melden, wenn sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder wenn die Hunde übermässig aggressiv sind.

Meldepflicht für Bissverletzungen

Im Kanton Basel-Stadt müssen folgende Personen oder Institutionen dem Veterinäramt Vorfälle melden, bei denen ein Hund einen Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat:

  • Tierärztinnen und Tierärzte
  • Ärztinnen und Ärzte
  • Verantwortliche von Tierheimen
  • Ausbildende für Hunde
  • Polizei 
  • Gemeinden 

Ebenso können sie Hunde melden, die ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigen. Jede Bissverletzung gilt als erheblich, wenn sie ärztlich oder tierärztlich versorgt werden muss.

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