Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Abteilungen des BGI

Übersicht

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Bauen und Wirten. Es besteht aus den drei Abteilungen Baubewilligungen und -kontrolle, Gastgewerbebewilligungen sowie technische Sachbearbeitung und Administration. Es gehört zum Bau- und Verkehrsdepartement Basel-Stadt.

Baubewilligungen und -kontrolle

Die Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle koordiniert und leitet das Baubewilligungsverfahren und überwacht die Bauausführung bis zur Freigabe. Wir sind zuständig für alle Vorhaben auf Privatparzellen sowie für alle Vorhaben auf der Allmend, die den Nutzungen auf Privatparzellen dienen (§ 5 Abs. 1 ABPV), z.B. Boulevardflächen.

Wir beraten die Bauherrschaften und Baufachleute mündlich während den telefonischen und persönlichen Sprechstunden. Wir nehmen die Baubegehren entgegen, prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und entscheiden über die Art des Baubewilligungsverfahrens, über eine Publikation sowie die Art der Bekanntmachung der Baubegehren. Es gibt bewilligungspflichtige, meldepflichtige und bewilligungsfreie Bauvorhaben (§§ 6–14 ABPV).

Wir bestimmen für jedes Baubegehren die mitwirkenden Behörden, leiten ihnen die Begehren zu und überwachen die Termine. Danach fällen wir den Bauentscheid und beantworten die Einsprachen gleichzeitig.

Wir kontrollieren üblicherweise die Bauausführung, ob sie mit den bewilligten Plänen übereinstimmt und ob die Auflagen eingehalten werden. Nach Bauvollendung nehmen wir die Baute oder Anlage zusammen mit den mitwirkenden Behörden ab, halten die festgestellten und gemeldeten Mängel fest und ordnen ihre Behebung an. Nachdem diese Mängel behoben worden sind, entscheiden wir unter Beizug der mitwirkenden Fachbehörden über die Freigabe.

Die Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle verfügt, soweit es nach der Bau- und Planungsverordnung oder anderer Vorschriften dazu ermächtigt ist (§ 2 ABPV).

Zudem erteilen wir gestützt auf das Wohnraumfördergesetz (WRFG) Bewilligungen für den Abbruch und die Zweckentfremdung von bestehendem Wohnraum ((§§ 7 und 8 des WRFG).

Gastgewerbebewilligungen

Die Abteilung Gastgewerbebewilligungen befasst sich mit dem Vollzug des Gastgewerbegesetzes und der dazugehörenden Verordnungen. Das beinhaltet die Prüfung von Gesuchen und die Erteilung von Bewilligungen für Restaurants, Hotels, Vereins- und Klubwirtschaften sowie Gelegenheits- und Festwirtschaften sowie den Handel mit Spirituosen. Wir organisieren alle zwei Monate die Wirtefachprüfung zur Erlangung des gastgewerblichen Fähigkeitsausweises (Wirtepatent). Wir beraten unsere Kunden mündlich während den telefonischen und persönlichen Sprechstunden, um gemeinsam zielführende Lösungen zu finden.

Technische Sachbearbeitung und Administration

Die Abteilung technische Sachbearbeitung und Administration unterstützt insbesondere die Abteilung Baubewilligungen und -kontrolle administrativ. Wir führen die Meldeverfahren selbständig durch, berechnen die Bruttogeschossflächen und verwalten das Bauarchiv.

Haben Sie Fragen?

Öffnungszeiten

Schalter ohne Voranmeldung: Täglich von 11.00 bis 12.00 Uhr Telefonsprechstunde: Täglich von 9.00 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Persönliche Sprechstunde: Täglich von 11.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Contenu mis à jour