Spitalplanung
Der Kanton gewährleistet mit der Spitalplanung die stationäre Versorgung in den Spitälern. Sie betrifft die Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation.
Spitalliste
Die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt führt Institutionen auf, die für den Bedarf an medizinischen Leistungen notwendig sind. Gleichzeitig definiert der Kanton mit der Spitalliste, welche stationären Leistungen die Institution zu vollbringen hat.
Spitallisten Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation
Spitalliste Akutsomatik (Startet einen Download)Stand: 1. Januar 2023
Spitalliste Psychiatrie (Startet einen Download)Stand: 1. Januar 2024
Spitalliste Rehabilitation (Startet einen Download)Stand: 1. Januar 2022
PublikationsarchivDie vergangenen Spitallisten ab 2014 finden Sie im Publikationsarchiv.
Adressen der Spitäler und GeburtshäuserSie müssen ins Spital? Sie können bei einem Spitalaufenthalt unter den vom Kanton Basel-Stadt vorgegebenen Spitälern frei wählen.
Grundlagen der Spitallisten
- Psychiatrie – Versorgungsplanungsbericht Psychiatrie 2022 BL BS
www.chance-gesundheit.ch
- Psychiatrie – Zusammenfassung Vernehmlassung Versorgungsplanungsbericht 2022 (Startet einen Download)
- Psychiatrie – Leistungsspezifische Anforderungen SPLG (Startet einen Download)
- Psychiatrie – SPLG: Anforderungen und Erläuterungen (Startet einen Download)
Nationale Spitalliste
Die hochspezialisierten medizinischen Leistungen werden in einer nationalen Spitalliste zusammengefasst. Sie geht der kantonalen Spitalliste vor.
www.gdk-cds.ch
Spital ambulant
Der Kanton ist für die Zulassung aller Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Damit diese zu Lasten der Grundversicherung tätig werden können, müssen sie die Bedingungen im ambulanten Bereich erfüllen. In einigen Fachgebieten wurden Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte bestimmt.
Antrag Strategiepapier für Fachpersonen
Erläuterungen und weitere Ausführungen zur kantonalen Umsetzung der Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung vom 22. März 2022), welche per 1. April 2022 in Kraft getreten ist.
Stand: 14. September 2022
FAQ zur Umsetzung der Verordnung über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich (Startet einen Download)Stand: 20. September 2022
Kontakt
Bereich Gesundheitsversorgung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr