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Aktion Wirtschaft unter Strom

Unternehmen im Kanton Basel-Stadt können beim Kauf von Elektrofahrzeugen von Förderbeiträgen profitieren.

Illustrationen von E-Fahrzeugtypen, Lastwagen, Lieferwagen, Taxi, Cargobike und Scooter
© Guido Köhler

An wen richtet sich die Aktion?

Elektrofahrzeuge sind Teil einer CO2-neutralen Zukunft. Deshalb hat das Amt für Umwelt und Energie zusammen mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt und IWB eine Aktion für Elektrofahrzeuge realisiert: «Wirtschaft unter Strom». Profitieren können alle in Basel-Stadt ansässigen Unternehmen.

Unternehmen erhalten einen Beitrag von max. 5'000 bis 15'000 Franken pro Fahrzeug. Neu erfolgt die finanzielle Unterstützung aus dem Mobilitätsfonds. Somit erhalten Unternehmen Geld aus der Parkraumbewirtschaftung zurück. Gleichzeitig leisten sie mit dem Umstieg auf die Elektromobilität einen Beitrag zur Dekarbonisierung.

Bedingungen für einen Förderbeitrag

Unternehmen können von Förderbeiträgen profitieren, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Fahrzeug

  • Die Aktion gilt nur für rein elektrische Fahrzeuge (keine Hybrid- oder Plugin-Hybrid-Modelle).
  • Die Aktion gilt für E-Taxis, E-Lieferwagen (Klasse N1), E-Lastwagen, E-Leichtfahrzeuge wie zum Beispiel E-Cargobikes.
  • Die Aktion gilt auch für den Kauf von Gebrauchtfahrzeugen.
  • Personenwagen werden nicht mehr gefördert (Ausnahme: Taxi).
  • Das Fahrzeug muss in der Schweiz gekauft oder geleast werden.
  • Das Fahrzeug muss mit dem Firmennamen beschriftet sein und gewerblichen Zwecken dienen.

Firmensitz

  • Das Unternehmen muss seinen Geschäftssitz im Kanton Basel-Stadt haben.
  • Das Fahrzeug muss auf den Namen der Firma mit Sitz in Basel-Stadt eingelöst sein.
  • Keine Beiträge erhalten Unternehmen, welche Fahrzeuge gewerbsmässig verkaufen oder damit handeln (Garagen und Autohändler sind von der Förderung ausgeschlossen).
  • Unternehmen, welche Fahrzeuge zum Zweck der gewerbsmässigen Vermietung anschaffen, erhalten nur Förderbeiträge, wenn sich der Standort der Fahrzeuge in Basel-Stadt befindet.

Bitte beachten Sie:

  • Es können pro Unternehmen max. 5 Fahrzeuge gekauft resp. geleast werden.
  • Für dasselbe Fahrzeug wird nur einmal ein Förderbeitrag ausgerichtet, d.h. beim Weiterverkauf eines Fahrzeuges, das bereits von der Aktion profitiert hat, kann kein neuer Antrag auf einen Förderbeitrag gestellt werden.
  • Unternehmen, welche Fahrzeuge zum Zweck der gewerbsmässigen Vermietung anschaffen, erhalten Förderbeiträge, wenn sich der Standort der Fahrzeuge in Basel-Stadt befindet.

Förderbeiträge pro Fahrzeugkategorie

Vorgehen

So gehen Sie vor, um einen Förderbeitrag zu erhalten:

Antrag stellen

  • Wählen Sie das für Sie passende Fahrzeug aus und füllen Sie bitte das Antragsformular aus. 
  • Stellen Sie uns den Antrag (eingescannt an aue@bs.ch oder per Post) zusammen mit diesen Beilagen zu:

    • Kopie der Offerte für Ihr Fahrzeug
    • Nachweis über Ihre Geschäftsansässigkeit in Basel (z.B. Kopie Handelsregistereintrag)

    Wir prüfen Ihren Antrag so rasch wie möglich und geben Ihnen Bescheid.


Antrag abschliessen

  • Sobald wir für Ihren Antrag grünes Licht gegeben und Sie das Fahrzeug gekauft haben, füllen Sie bitte das Abschlussformular aus.
  • Stellen Sie uns das Abschlussformular (eingescannt an aue@bs.ch oder per Post) zusammen mit diesen Beilagen zu:

    • Rechnung/Quittung/Leasingvertrag für Ihr Fahrzeug
    • Kopie Ihres Antrags für einen Förderbeitrag
    • Foto des Elektrofahrzeugs mit Ihrem Firmensignet und Ihrem Fahrzeugkennzeichen
    • Kopie des Fahrzeugausweises

    Stimmt alles, überweisen wir Ihnen den Förderbeitrag umgehend.


Haben Sie Fragen?

Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf:

Darius Schläppi

Gewerbeverband Basel-Stadt
Adresse: Elisabethenstrasse 23 4010 Basel

Auf der Website des Gewerbeverbands finden Sie folgende Informationen: 

  • allgemeine Informationen zu Elektrofahrzeugen
  • Angebotsübersicht von Autogaragen aus der Region
  • weitere Rabatte

Stand der Aktion im August 2023: Aktion um vier Jahre verlängert

Das Budget für die Aktion «Wirtschaft unter Strom» wurde am 22. August 2023 um vier Jahre verlängert. 


Kontakt

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