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FAQ Verkehrsmedizin

Haben Sie Fragen zu Themen wie Terminänderungen, Sprachbarrieren, CBD-Konsum und mehr rund um Ihre verkehrsmedizinische Untersuchung? Wir gehen besonders auf häufig gestellte Fragen zur Haaranalyse ein.

Kann ich einen Termin verschieben?

Falls es Ihnen am reservierten Termin nicht möglich ist zu kommen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail mindestens 2 Wochen vor dem Termin. So können wir Ihnen eine Alternative anbieten.

Ich spreche nur wenig Deutsch. Was kann ich tun?

Bringen Sie jemanden zur Untersuchung mit, der für Sie übersetzen kann.

Ich konsumiere CBD-Hanf. Was muss ich beachten?

CBD-Hanf enthält ebenfalls THC. Deshalb können Urinscreenings nach dem Konsum von CBD ein positives Ergebnis für THC ergeben. Es kann nicht unterschieden werden, ob das Ergebnis durch die Aufnahme von CBD oder THC verursacht wurde. Wir raten deshalb vom Konsum von CBD-Hanf ab.

Wo findet die Untersuchung statt?

Die verkehrsmedizinischen Untersuchungen finden statt an der Mülhauserstrasse 111, 3. Obergeschoss, 4056 Basel.

Was kostet eine Untersuchung?

Die Kosten einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ist keine krankenkassenpflichtige Leistung. Sie wird daher nicht von der Krankenversicherung übernommen. Die Kosten gehen zu Ihren Lasten. Möglicherweise werden die Leistungen für allfällig geforderte Suchtberatungen und/oder ärztliche Abklärungen von Ihrer Krankenkasse übernommen. Dies abzuklären, liegt in Ihrer Verantwortung.

Benutzen Sie nur Kopfhaare für eine Analyse?

Kopfhaare eigenen sich am besten für die Haaranalyse. Sollten keine Kopfhaare vorhanden sein, können wir notfalls sogenannte Sekundärhaare (an Brust, Bart, Armen, Beinen) analysieren.

Zur Klärung bestimmter Fragestellungen sind Kopfhaare besser geeignet als andere Körperhaare, beispielsweise, wenn Sie Ihr Konsumverhalten nach einem Vorfall und bis zur Untersuchung verändert haben und wir dies nachweisen sollen. Prüfen Sie daher, ob Sie mit der Untersuchung warten wollen, bis Ihre Kopfhaare ausreichend lang sind.

Wie lang müssen meine Haare sein?

Bei der 1. Untersuchung ist eine Kopfhaarlänge von mindestens 5 Centimeter optimal. Bei den Verlaufskontrollen ist eine Kopfhaarlänge von 5 Centimeter Pflicht. 

Darf ich meine Haare kosmetisch behandeln?

Nein. Ihre Haare müssen für die Analyse naturbelassen sein. Sie dürfen nicht kosmetisch behandelt sein. Verzichten Sie im Vorfeld der Untersuchung für einige Monate auf Tönen, Bleichen, Färben, Dauerwellen, chemisches oder thermisches Strecken.

Ich habe keine Kopfhaare. Was kann ich tun?

Sollten Sie keine oder zu wenige Kopfhaare haben, können auch andere Haare des Körpers untersucht werden (zum Beispiel Beinhaare, Armhaare, Barthaare, Brusthaare). Verzichten Sie in diesem Fall in den Monaten vor der Untersuchung auf eine Rasur dieser Körperregionen, damit die Haare ausreichend lang und dicht sind.

Kontakt

Institut für Rechtsmedizin

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Pestalozzistrasse 22
4056 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.30 Uhr

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