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Offener stationärer Massnahmenvollzug

Klientinnen und Klienten im offenen stationären Massnahmenvollzug haben eine interne therapeutische Anbindung. Öffnungsschritte erfolgen gemäss dem Vollzugsstufenkonzept.

Holztreppe mit Geländer und Handlauf.
Treppenhaus im Massnahmenvollzug im Vollzugszentrum Klosterfiechten
© jsd-bdm

Offener stationärer Massnahmenvollzug (MV)

nach Art. 59, 60 und 63 StGB

Der Übertritt ins Vollzugszentrum (VZK) ist aus einem Massnahmenvollzugszentrum oder einer forensischen Klinik möglich. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung durch die Vollzugsbehörde und ein Abklärungsgespräch. Die Unterbringung erfolgt in Einzelzimmern in einer 3er- oder 4er-Wohngruppe. Eine der Wohngruppen ist ausschliesslich für Frauen.

Interne Arbeitsplätze gibt es in der Gärtnerei, in der Küche und im technischem Dienst. In der Regel wird auf eine Versetzung ins Arbeitsexternat (AEX) hingearbeitet. Bewährt sich der Klient oder die Klientin ebenso in dieser Progression, so erfolgt die weitere Begleitung bis zur bedingten Entlassung nach Möglichkeit in einem Wohn- und Arbeitsexternat (WAEX). 

Eine durchgehende therapeutische Betreuung ist gewährleistet. 


Wichtige Informationen:

Die Klientinnen und Klienten müssen sich an die festgehaltenen Voraussetzungen halten. 

Einverständniserklärung zur Nutzung digitaler Mediengeräte (Startet einen Download)

Impressionen aus den Wohngruppen des Massnahmenvollzugs

Vollzugszentrum Klosterfiechten

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