Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Aktive Bodenpolitik und Baurechte

Der Kanton Basel-Stadt gibt sein Land gezielt im Baurecht ab. Hier finden Sie Informationen dazu, weshalb wir das tun. Sie erfahren zudem, an wen Sie sich wenden können, wenn Sie Land des Kantons im Baurecht erwerben wollen.

Westfeld

Aktive Bodenpolitik durch Baurechtsabgaben

Der Kanton Basel-Stadt betreibt seit langem eine aktive Bodenpolitik. Damit fördern wir die Entwicklung des Kantons als Wohn- und Lebensraum, Wirtschaftsstandort und Zentrum der Region. Wir beteiligen uns aktiv am Immobilienmarkt und erwerben Land für Wohnen und Gewerbe. 

Einerseits entwickeln und realisieren wir Bauprojekte in Eigeninvestition und können damit gezielt auf Bedürfnisse eingehen, die der Immobilienmarkt nicht reguliert. Andererseits geben wir Land gezielt im Baurecht ab und regen damit die Entwicklung durch Private an. 

Mit rund 700 bewirtschafteten Baurechtsverträgen sind wir einer der grössten Baurechtsgeber der Schweiz. Die Baurechte vergeben wir an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, Unternehmen, Privatpersonen und öffentlich-rechtliche Anstalten.

Was ist ein Baurecht?

Ein Baurecht bezeichnet das Recht, ein Grundstück zu bebauen und für eine bestimmte Zeit zu nutzen, ohne das Land im Eigentum zu halten.

Abgabe von Land im Baurecht an Wohnbaugenossenschaften

Genossenschaftliche Wohnbauträger tragen mit ihren Liegenschaften zu einem attraktiven und vielfältigen Wohnangebot bei. Im Kanton Basel-Stadt verfügen Wohnbaugenossenschaften über rund 12‘000 Wohnungen und damit über zehn Prozent des ganzen Wohnangebots. Rund 40 Prozent davon liegen auf Grundstücken im Eigentum des Kantons (im Baurecht).

Um Genossenschaftswohnungen gezielt durch die Abgabe von Land im Baurecht zu fördern, hat der Kanton in Zusammenarbeit mit den genossenschaftlichen Wohnbauträgern spezielle Baurechtskonditionen für Genossenschaften erarbeitet: den partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus. Dieser Vertrag enthält einerseits Elemente, die den Genossenschaften entgegenkommen. Andererseits enthält er Elemente, die von ihnen zusätzliche Leistungen einfordern:

  • Staffelung des anfänglichen Baurechtzinses: Ein anfänglich reduzierter und gestaffelter Baurechtszins kommt den Genossenschaften in der mit dem höchsten finanziellen Risiko verbundenen Anfangsphase entgegen.
  • Erneuerungsfonds: Die Genossenschaften eröffnen einen Erneuerungsfonds. Dank dieses Fonds werden künftig die notwendigen Sanierungen und Erneuerungen für die Genossenschaften finanzierbar sein.
  • Wohnpolitische Auflagen: Durch sie stellt der Kanton sicher, dass auf den an Genossenschaften vergebenen Baurechtsparzellen Wohnungen realisiert werden, welche den wohnpolitischen Zielen des Kantons entsprechen – etwa bezüglich Nachhaltigkeit, Architektur und Städtebau, soziale Durchmischung und Ausbaustandards.

Broschüren und Musterverträge