Tierversuche
Tierversuche finden unter strengen ethischen und wissenschaftlichen Standards statt. Wer Tiere für Versuche nutzt oder züchtet, benötigt für das Halten und für die Versuche eine Bewilligung. Diese Regelung schützt die Tiere.
Das Durchführen von Tierversuchen erfolgt, um Krankheiten zu verstehen, Medikamente zu entwickeln und Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Das Nutzen von Tieren zu Forschungszwecken muss vertretbar sein. Forschende bevorzugen heute Methoden, die keine Tiere nutzen, wenn sie die gleichen Forschungsziele erreichen.
Bewilligung von Tierversuchen
Jeder Tierversuch, also jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden, um beispielsweise eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen, muss ausführlich begründet und bewilligt werden.
Die zuständige kantonale Veterinärbehörde prüft bei jedem belastenden Versuch das eingereichte Gesuch unter Einbezug eines Fachgremiums, der sogenannten Tierversuchskommission. In dieser müssen Delegierte von Tierschutzorganisationen angemessen vertreten sein. Die Tierversuchskommission prüft das Gesuch auf Unerlässlichkeit des Tierversuchs und gibt eine Empfehlung an die Behörde. Diese entscheidet über das Gesuch mit Hilfe dieser Empfehlung und erteilt -bei einem positiven Entscheid- die Bewilligung.
Das aufwändige Verfahren hat ein Ziel: Tiere so gut wie möglich vor ungerechtfertigten Belastungen zu schützen. Ungerechtfertigt wäre zum Beispiel ein Tierversuch, wenn die Güterabwägung ergibt, dass die Schmerzen des Versuchstieres höher gewichtet werden als der angestrebte Erkenntnisgewinn durch den Versuch.
Halten von Versuchstieren
Das kantonale Veterinäramt bewilligt und kontrolliert das Halten von Versuchstieren. Es gelten besondere Mindestmasse der Käfige. Fachpersonen müssen die Tiere pflegen. Sie müssen dafür sorgen, dass Licht, Temperatur, Belüftung, Sauberkeit und das Trennen von kranken Tieren gewährleistet sind.
Formulare zum Stellen von Gesuchen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit.
Aus- und Weiterbildung von Tierversuchspersonal
Ausgebildetes Personal gewährleistet die fachkundige und tierschonende Durchführung von Tierversuchen. Grundlage für die Aus- und Weiterbildung bildet die Gesetzgebung.
Personen, welche mit Versuchstieren arbeiten möchten, reichen ihre Zertifikate über die Webapplikation animex-ch beim kantonalen Veterinäramt ein. Nach Prüfung der Unterlagen stellt das Veterinäramt eine Zulassung als durchführende oder leitende Person für Tierversuche aus. Die Kriterien finden Sie im Dokument «Anerkennung des Fachpersonals für Tierversuche». Die zugelassenen Personen unterliegen einer Weiterbildungspflicht.
Die kantonale Behörde anerkennt die Weiterbildung im Tierversuchsbereich. Die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärzte und Kantonstierärztinnen VSKT veröffentlicht eine Kursliste auf der Website des BLV.
- Gesetzgebung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Gesetze und Verordnungen im Bereich Tierschutz, Tiergesundheit und Tierarzneimittel in der Übersicht.
- Aus- und Weiterbildung
Wer Tierversuche durchführt, muss über Kenntnisse verfügen, eine Ausbildung machen und Weiterbildungen besuchen.
Statistik
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen sammelt Daten über die Tierversuche in der Schweiz. Kantonale und schweizweite Tabellen und Grafiken finden Sie in der Statistik.
Kontakt
Kantonales Veterinäramt
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr