Tagesablauf und Unterricht im Kindergarten
Der Kindergarten fördert die Kinder ganzheitlich und bereitet sie auf die Schule vor. Der Unterricht findet von Montag bis Freitag an jedem Vormittag und an einem Nachmittag statt.
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt:
- jeden Vormittag von 8 bis 12 Uhr
- an einem Nachmittag von 14 bis 16 Uhr
(Basel: Montag oder Dienstag; Bettingen/Riehen: nicht Mittwoch)
Späteste Ankunftszeit:
- Vormittag: 8.30 Uhr
Der Nachmittagsunterricht findet mit der Hälfte der Kinder einer Klasse statt. In der Regel besuchen höchstens 20 Kinder gemeinsam eine Kindergartenklasse.
Schulausflüge und Exkursionen gehören zum Unterricht.
Ausserhalb der Unterrichtszeiten bieten alle Standorten Betreuung in Tagesstrukturen an.
Abwesenheit und Familienurlaub
Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch. Wenn Ihr Kind den Unterricht nicht besuchen kann, müssen Sie den Grund angeben.
Abwesenheit bei Krankheit
Bitte melden Sie der Lehrperson schon am ersten Tag, wenn Ihr Kind krank geworden ist. Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben, auch zum Schutz der anderen Kinder. Sie können den Kindergarten erst wieder besuchen, wenn sie vollständig gesund sind.
Für eine voraussehbare Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen, die länger als drei Wochen dauert, reicht die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt das Dispensationsgesuch beim Schulärztlichen Dienst ein.
Familienurlaub (Jokertage)
Zusätzlich zu den Schulferien können Sie in den zwei Jahren Kindergarten zehn Tage Familienurlaub beziehen. Die Urlaubstage können Sie einzeln oder auch am Stück beziehen. Den Familienurlaub müssen Sie der Lehrperson Ihres Kindes im Voraus mitteilen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Unterrichtssprache
Im Kindergarten werden Mundart und Standarddeutsch als gleichwertig anerkannt. Kinder dieser Altersstufe lernen Sprachen ganzheitlich über die Aktivitäten in der Gemeinschaft. Die Lehrpersonen berücksichtigen die sprachliche Zusammensetzung einer Klasse und sprechen rund die Hälfte der Unterrichtszeit Standarddeutsch. Die Kinder sind in der Sprachwahl frei.
Fremdsprachige Kinder müssen vor dem Kindergarten eine Spielgruppe oder Kindertagesstätte besuchen, falls sie nicht gut genug Deutsch sprechen.
Was Kinder im Kindergarten lernen
Im Kindergarten besuchen die Kinder des ersten und zweiten Schuljahrs gemeinsam eine Klasse. Die Lehrpersonen erfassen den Entwicklungsstand der Kinder durch Beobachten und durch Gespräche mit den Eltern. Sie erkennen Stärken und Schwächen, Begabungen, Interessen und Bedürfnisse der Kinder.
Im Kindergarten wird auf spielerische Weise gelernt: Die Kinder lernen beim Spielen und spielen beim Lernen. Sie können Erfahrungen sammeln, sich persönlich entfalten und in eine Gemeinschaft hereinwachsen. Dabei werden die Kinder ganzheitlich in allen Bereichen gefördert und entwickeln Selbstvertrauen. Die Lehrpersonen unterstützen Ihr Kind in der Entwicklung und helfen ihm, sich in einer Gruppe zurechtzufinden.
Der Kindergarten ist so nicht nur Spielort, sondern auch «Vor-Schule» mit klaren Lernzielen. Festgelegt sind diese im Lehrplan 21.
Gesundheitsförderung und Prävention in der Volksschule
Gesundheit und PräventionKinder und Jugendliche lernen in der Schule, was sie zu ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit beitragen können. Gesundheitsförderung und Prävention gibt es auf allen Schulstufen. Einige Programme sind für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch. Es gibt auch Programme, welche die Lehrpersonen mit ihren Klassen ergänzend zum Unterricht besuchen können.
Zusätzliche Förderung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen
In der Volksschule Basel-Stadt werden die Kinder wenn immer möglich innerhalb der Klasse gefördert. Das nennt sich integrative Förderung. Ob ein Kind Lernschwierigkeiten oder eine besondere Begabung hat oder noch nicht genügend gut Deutsch spricht: Für Kinder mit zusätzlichem Förderbedarf stehen in jeder Schule Förderangebote zur Verfügung. Nur wenn dies im Rahmen einer Regelklasse nicht möglich oder sinnvoll ist, kommen sonderschulische Angebote in Frage.
Beurteilung
Die Lehrperson beobachtet jedes Kind genau und verfolgt seinen Lern- und Entwicklungsprozess das ganze Jahr über: Was kann das Kind schon gut und in welchen Bereichen braucht es noch Zeit oder gezielte Förderung? Wie geht es mit den anderen Kindern um? Wie steht es um das Konzentrationsvermögen und die Ausdauer? Bewegt es sich altersgerecht und ist es geschickt? Die Lehrperson hält diese Beobachtungen in einem Lernbericht fest. Die Eltern erhalten den Lernbericht am Ende des 1. Kindergartenjahrs, im 2. Kindergartenjahr am Ende des ersten Semesters.
Standortgespräch
Der Lernbericht bildet die Grundlage für das darauffolgende Standortgespräch: Eltern und Lehrperson tauschen sich über den Leistungs- und Entwicklungsstand des Kindes aus, besprechen die weitere Förderung und legen gemeinsam nächste Ziele fest.
Schwierige Situationen
In Krisen oder schwierigen Situationen bieten die Mitarbeitenden der Schuldienste Unterstützung an. Sie beraten und begleiten die Kinder und Jugendlichen sowie Eltern und Lehrpersonen.
Austausch mit den Eltern
Eltern und Lehrpersonen sind in regelmässigem Kontakt und tauschen sich zur Entwicklung und zu den Förderzielen des Kindes aus. In einem Standortgespräch besprechen sie den Lern- und Entwicklungsstand, der im Lernbericht festgehalten ist.
Überspringen oder wiederholen eines Kindergartenjahrs
Grundsätzlich werden alle Kinder ins nächste Schuljahr befördert. Um ein Kindergartenjahr zu wiederholen, braucht es zwingende Gründe.
Ist ein Kind besonders leistungsfähig, motiviert und in seiner Entwicklung reif genug, kann es das zweite Kindergartenjahr überspringen.
Nach dem Kindergarten
Nach dem Kindergarten tritt Ihr Kind in die Primarschule über. Der Kindergartenbesuch wird mit einem Dokument bestätigt. Das Wiederholen des letzten Kindergartenjahres ist nur in Ausnahmefällen möglich. Den Entscheid trifft die Schulleitung, nachdem sie mit den Eltern und den Lehrpersonen gesprochen hat.
Ist ein Kind besonders leistungsfähig und motiviert, kann es ein Schuljahr überspringen und den Kindergarten nur ein Jahr lang besuchen. Den Entscheid trifft die Schulleitung aufgrund einer Empfehlung der Lehrpersonen, wenn die Eltern einverstanden sind.