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Rheinpolizei

Die Rheinpolizei ist zuständig für die Kleinschifffahrt auf dem Rhein. Hier finden Sie alle Informationen zur Zulassung von Kleinschiffen und dem Schiffsführerausweis.

Ein Boot der Rheinpolizei fährt schnell über den Rhein
© Kantonspolizei Basel-Stadt

Zuständig für die Kleinschifffahrt ist die Rheinpolizei. Als Kleinschiffe - auch Vergnügungsschiffe genannt - gelten Schiffe, deren Schiffskörper eine Höchstlänge von weniger als 20 Meter aufweisen oder die eine Wasserverdrängung von weniger als 100 m3 (Gesamtgewicht< 100t) haben. 

Für die Grossschifffahrt sind die Schweizerischen Rheinhäfen SRH zuständig.



Zu Gast in Basel

Informationen für Freizeitkapitäne

Hier finden Freizeitkapitäne wertvolle Informationen für das Befahren des basel-städtischen Rheins.

Ausländische Schiffe und Schiffsführer

Gemäss geltendem Binnenschifffahrtsgesetz und der dazugehörenden Verordnung benötigen Schiffe, welche in der Schweiz fahren, eine Haftpflichtversicherung. Des Weiteren muss die Mindestausrüstung mitgeführt werden.
Bei ausländischen Schiffen, welche als Gast in der Schweiz einen vorübergehenden Liegeplatz haben, müssen der Zoll (zollrechtliche Bestimmungen für die Einreise in die Schweiz) und die zuständige Schifffahrtskontrolle verständigt werden.

Schifffahrt in Frankreich

Für das Befahren der Kanäle in Frankreich ist von den französischen Behörden eine Vignette vorgeschrieben.

Unter dem Link auf den Webauftritt des Rhein-Boot Netz e.V. finden Sie sämtliche Informationen für das Fahren in Frankreich sowie Infos für die vorgeschriebene Vignette.

Bootsplätze in Basel


Pegelstand Rhein

Hochwasser

Der Pegel Basel Rheinhalle ist für die Kleinschifffahrt bis Rheinfelden massgebend. Die Kleinschifffahrt in Basel wird ab folgenden Pegelständen eingestellt:

Oberhalb der Mittleren Brücke: Ab Pegel 7.90m

Unterhalb der Mittleren Brücke: Ab Pegel 8.20m


Reisen auf dem Rhein

Rheinabwärts unterhalb Basel

Informationen für die Planung von Reisen auf dem Rhein können den rechtlichen Grundlagen der Wasserstrassen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes entnommen werden. 

Rheinaufwärts oberhalb Rheinfelden

Im Merkblatt für den Hochrhein sind die wichtigsten Fakten für Kleinboote aufgelistet. Gesetzliche Vorschriften entnehmen Sie bitte der Verordnung Hochrhein zwischen Rheinfelden und Neuhausen.


Kontakt

Kantonspolizei Basel-Stadt

Rheinpolizei
Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag, Donnerstag, Freitag 7.30 - 16.00 Uhr Mittwoch 07.30 - 18.00 Uhr
Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Kantonspolizei Basel-Stadt

Rheinpolizei
Unterer Rheinweg 24
4058 Basel

Fachstelle Waffen / Rheinpolizei

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