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Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt

Die Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht im Kanton Basel-Stadt. Wir sind im Rahmen der Gesetzgebung fachlich unabhängig und selbständig.

Gebäude Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt
© Kanton Basel-Stadt: http://www.bs.ch/bilddatenbank

Auftrag

Die Finanzkontrolle ist zuständig für die Prüfung des gesamten Finanzhaushaltes des Kantons Basel-Stadt. Wir unterstützen den Grossen Rat bei der Ausübung der Oberaufsicht über Verwaltung und Rechtspflege sowie den Regierungsrat bei der Ausübung der Aufsicht über die Verwaltungen.

Wir sind organisatorisch dem Büro des Grossen Rates zugeordnet. 

Aufgaben

Wir sind zuständig insbesondere für:

  • die Prüfung der Jahresrechnung, der konsolidierten Rechnung, der separaten Rechnungen der Dienststellen, der Anstalten und Betriebe des Kantons,
  • die Prüfung der internen Kontrollsysteme,
  • die Vornahme von Systemprüfungen, Projektprüfungen und Prüfungen der Leistungen und der Wirksamkeit,
  • Prüfungen im Auftrag des Bundes,
  • Prüfungen als Revisionsstelle bei Organisationen, soweit ein öffentliches Interesse besteht.

Parlamentarische Untersuchungskommissionen, die Finanzkommission und die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates sowie der Regierungsrat, die Departemente, der Gerichtsrat und die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten können uns besondere Prüfungsaufträge erteilen und uns als beratendes Organ in Fragen der Finanzaufsicht beiziehen.

Gesetzliche Grundlagen

Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt stipuliert in § 125, dass die Aufsicht über die staatlichen Finanzen durch unabhängige Kontrollorgane sicherzustellen ist. Die Finanzkontrolle des Kantons Basel-Stadt erhielt im Jahre 2003 ein eigenständiges Finanz- und Verwaltungskontrollgesetz.

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