Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Das Wichtigste in Kürze
Zweck der gesetzlichen Bestimmungen zum Wohnraumschutz ist der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum in Zeiten von Wohnungsnot. Hierfür werden maximale Nettomietzinse bei Abbruch und Ersatzneubau sowie maximale Mietzinsaufschläge bei Sanierung, Renovation und Umbau festlegt. Zusätzlich ist die Begründung von Stockwerkeigentum bei bereits gebauten Liegenschaften bewilligungspflichtig.
Zuständig für die Beurteilung von Bewilligungsgesuchen ist die Wohnschutzkommission (WSK).
Über uns
Team der Staatlichen Stelle für Wohnraumschutz
Die Staatliche Stelle für Wohnraumschutz ist Teil der Behörde Mietrecht und Wohnraumschutz.
Wohnschutzkommission
Die Wohnschutzkommission ist Teil der Staatlichen Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten und beurteilt Bewilligungsgesuche. Sie untersteht administrativ und disziplinarisch der Aufsicht des Präsidialdepartements. In ihrer Tätigkeit ist sie unabhängig (§ 3a WRFG).
Wohnraumschutz
In Zeiten der Wohnungsnot sieht das Wohnraumfördergesetz (WRFG) zusätzliche Prüfungs- und Bewilligungsverfahren sowie eine anschliessende Mietzinskontrolle zum Schutz des bestehenden bezahlbaren Mietwohnraums vor.
Durchgeführt werden diese Verfahren durch die Wohnschutzkommission (WSK).
Wohnungsnot wird durch das WRFG definiert und herrscht bei einem Leerwohnungsbestand im Kanton Basel-Stadt von 1,5% oder weniger (§ 4 Abs. 4 WRFG).
Verfahren
Aktuell herrscht im Kanton Basel-Stadt Wohnungsnot im Sinne von § 4 Abs. 4 WRFG. Um den Erhalt von bezahlbarem Mietwohnraum zu schützen, führt die Wohnschutzkommission (WSK) die folgenden Verfahren durch:
Festlegung der maximalen Nettomietzinse
- bei Abbruch und Ersatzneubau
Bewilligungsverfahren
- bei Sanierung, Renovation und Umbau
- bei Umwandlung in Stockwerkeigentum
Mietzinskontrolle
- bei Abbruch, Sanierung, Renovation und Umbau
F&A Grundeigentümerschaft
Unter nachstehendem Link finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den folgenden Themen:
- Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
- Abbruch und Ersatzneubau
- Sanierung, Renovation und Umbau
- Mietzinskontrolle
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Rechtsmittel
- Diverses
F&A Mieterschaft
Unter nachstehendem Link finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu den Themen:
- Wohnraumschutz
- Rechtsmittel
- Diverses
Praxis
Unter nachstehendem Link finden Sie publizierte Verfügungen der Wohnschutzkommission.
Rechtliche Grundlagen
Auskunft
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Auskunft zu baurechtlichen Verfahren
Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI)
Staatliche Stelle für Wohnraumschutz
Öffnungszeiten
Telefonzeiten
Montag bis Freitag: 10.00 bis 12.00 Uhr