Personalrekurskommission
Über uns
Die Personalrekurskommission ist eine weisungsunabhängige, paritätisch aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft bestehende Kommission.
Sie beurteilt Rekurse gegen Verfügungen, welche gestützt auf das Personalgesetz des Kantons Basel-Stadt ergangen sind, namentlich
- Massnahmen während des Arbeitsverhältnisses gemäss § 24 Personalgesetz, wie beispielsweise der schriftliche Verweis oder die Änderung des Aufgabengebietes
- Vorsorgliche Massnahmen gemäss § 25 Personalgesetz, wie beispielsweise eine Freistellung oder eine Änderung des Aufgabengebietes
- Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Abfindung gemäss § 36 Abs. 1 Personalgesetz.
Ferner können von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Personen bei der Personalrekurskommission schriftlich Beschwerde führen und geeignete Massnahmen beantragen.
Rechtsprechung
Hier finden Sie die begründeten Entscheide der Personalrekurskommission.
Zusammensetzung
Präsidium
Heer Anita, lic. iur., Präsidentin
Kremo Gabrielle, lic. iur., Vizepräsidentin
Nordmann Philippe, Dr. iur., Vizepräsident
Arbeitgebervertretende
Fassbind Patrick, Dr. iur.
Huber Lukas, Dr. iur.
Molina Juana-Maria, lic. iur.
Pfleiderer Andrea, Dr. iur.
Zumsteg Klein Gabriela, lic. iur.
Arbeitnehmervertretende
Coray Rolf
Heim Christian, lic. iur.
Monnerat Doris Maria
Schwegler Marianne
Stebler Gregor
Gerichtsschreiberin
Mühlebach Rebecca, MLaw