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Personalrekurskommission

Über uns

Die Personalrekurskommission ist eine weisungsunabhängige, paritätisch aus Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft bestehende Kommission. 

Sie beurteilt Rekurse gegen Verfügungen, welche gestützt auf das Personalgesetz des Kantons Basel-Stadt ergangen sind, namentlich 

  • Massnahmen während des Arbeitsverhältnisses gemäss § 24 Personalgesetz, wie beispielsweise der schriftliche Verweis oder die Änderung des Aufgabengebietes
  • Vorsorgliche Massnahmen gemäss § 25 Personalgesetz, wie beispielsweise eine Freistellung oder eine Änderung des Aufgabengebietes
  • Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindung gemäss § 36 Abs. 1 Personalgesetz.

Ferner können von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz betroffene Personen bei der Personalrekurskommission schriftlich Beschwerde führen und geeignete Massnahmen beantragen.

Rechtsprechung

Hier finden Sie die begründeten Entscheide der Personalrekurskommission.

Zusammensetzung

Präsidium

Heer Anita, lic. iur., Präsidentin

Kremo Gabrielle, lic. iur., Vizepräsidentin

Nordmann Philippe, Dr. iur., Vizepräsident

Arbeitgebervertretende

Fassbind Patrick, Dr. iur.

Huber Lukas, Dr. iur.

Molina Juana-Maria, lic. iur.

Pfleiderer Andrea, Dr. iur.

Zumsteg Klein Gabriela, lic. iur.

Arbeitnehmervertretende

Coray Rolf

Heim Christian, lic. iur.

Monnerat Doris Maria

Schwegler Marianne

Stebler Gregor

Gerichtsschreiberin

Mühlebach Rebecca, MLaw

Kontakt

Personalrekurskommission

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