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Bewilligung zur Veräusserung belasteter Grundstücke

Hier finden Sie die notwendigen Informationen zur Handänderung und Teilung von belasteten Standorten.

Teilung, Verkauf, Teilverkauf, Tausch und Schenkung von belasteten Grundstücken unterliegen nach Art. 32d bis Abs. 3 und 4 Umweltschutzgesetz einer Bewilligung durch die zuständige Behörde. In Basel-Stadt ist dies die Fachstelle Altlasten und Bodenschutz des Amts für Umwelt und Energie. Anträge können auf dieser Seite heruntergeladen und ausgefüllt eingesendet werden. 

Für in den Kataster der belasteten Standorte eingetragene Parzellen, die nur belastet, aber nicht untersuchungs-, überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind, existiert seit 2016 eine Allgemeinverfügung, die im Amtsblatt eingesehen und von dort ausgedruckt werden kann. Für Veräusserungen etc. muss in diesem Fall nicht noch einmal eine zusätzliche Bewilligung eingeholt werden. Die Bewilligung durch die Allgemeinverfügung wird zusätzlich auch auf dem Katasterauszug aufgeführt, der online auf dem Geoportal des Kantons Basel-Stadt verfügbar ist. So können Sie ebenfalls nachsehen, ob für Ihre Parzelle die Allgemeinverfügung gültig ist.

Für eine Bewilligung zur Veräusserung von untersuchungs-, überwachungs- oder sanierungsbedürftigen Standorten, die einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden müssen, muss ein Bewilligungsgesuch (Link unten) gestellt werden. Es kann nach Aufwand eine Verwaltungsgebühr erhoben werden.


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