Unfallprävention
Hier erfahren Sie, wie Sie als Unternehmen für Ihre Angestellten die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten.
Am Arbeitsplatz gelten für Arbeitnehmende besondere Schutzbestimmungen. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, diese einzuhalten. Wir beraten Sie gerne auch vor Ort.
Wir bieten Ihnen:
- Betriebsbegehungen, damit Sie das Gefahrenpotenzials in Ihrem Betrieb beurteilen können
- Vorschläge, wie Sie die Arbeitssicherheit erhöhen können
- Informationen dazu, wie Sie ein Sicherheitskonzepts erstellen
- Informationen über Branchen-, Betriebsgruppen- und Modelllösungen
- Beratung zur Beschaffung von Arbeitsmitteln, die sicherheitskonform sind - das heisst, dass sie den Sicherheitsstandards entsprechen
- Beratung zur Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Schulung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zur Unfallprävention
- Durchführung von ASA-Systemkontrollen
- Beratung im Umgang mit gefährlichen Stoffen
Rechtsberatung
Gerne beantworten wir Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis auch in der Rechtsberatung.
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsinspektorat (AI)
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Sandgrubenstrasse 44
Postfach
4005 Basel