Schulsozialarbeit (SSA)
Die Schulsozialarbeit (SSA) berät und unterstützt Kinder und Jugendliche bei sozialen Problemen. Sie steht auch Eltern und Lehr- und Fachpersonen zur Verfügung. An allen Primarschulen und Sekundarschulen in Basel gibt es ein Büro des SSA.
Über uns
Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit bieten eine Anlauf- und Beratungsstelle an jedem Schulstandort an. Sie beraten Kinder, Jugendliche und Eltern direkt und niederschwellig. Vor allem soziale Fragen und Schwierigkeiten stehen im Mittelpunkt.
Die Schulsozialarbeit gehört zur kantonalen Kinder- und Jugendhilfe sowie zum Kinderschutz. Sie ist auch an drei Primarschulen in Riehen und an einer Primarschule in Bettingen vertreten.
Leitung
Leitungssekretariat
Standorte und Mitarbeitende
Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit arbeiten an allen Standorten der Primarstufe und der Sekundarstufe in Basel. Sie finden alle Mitarbeitenden im Staatskalender:
Wie arbeitet die Schulsozialarbeit?
Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit arbeiten nach Methoden der Sozialen Arbeit. Sie nutzen systemische Beratungsansätze. Dabei achten sie auf das Alter der Kinder und Jugendlichen. Alle Gespräche sind freiwillig. Die Schulsozialarbeit hilft, dass Schule, Eltern und soziale Hilfen besser zusammenarbeiten.
Angebote
Für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche entscheiden selbst, mit welchem Anliegen sie die Schulsozialarbeit aufsuchen. Sie bestimmen, ob sie alleine oder begleitet kommen. Sie können die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit während der Unterrichtszeit aufsuchen – ohne Anmeldung. Auch Gruppen können sich beraten lassen.
Für Erziehungsberechtigte
Auch Eltern und Erziehungsberechtigte können sich von der Schulsozialarbeit beraten lassen. Die Schulsozialarbeit bietet Beratung bei Fragen und Problemen der Kinder an der Schule. Auch bei privaten und familiären Probleme berät die Schulsozialarbeit.
Für Mitarbeitende der Schule
Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit unterstützen Lehr- und Fachpersonen sowie Mitarbeitende der Tagesstrukturen. Sie bieten Beratung und Kooperation an. Sie stehen auch für Fragen zu sozialen Themen und zum Kindesschutz zur Verfügung.
Datenschutz
Schweigepflicht
Die Mitarbeitenden der SSA haben eine berufliche Schweigepflicht. Die Weitergabe von Informationen und Daten erfolgt nach vorgängiger Absprache mit den Beteiligten.
Interne Meldepflicht
Wenn Kinder und Jugendliche in Gefahr sind, müssen die Mitarbeitenden der SSA dies ihrer Stellenleitung mitteilen. Die Stellenleitung entscheidet, was als Nächstes passiert. Diese Regelung hilft, dass gefährdete Kinder und Jugendliche den notwendigen Schutz erhalten.