Privatschulen
Neben den staatlichen Schulen gibt es in Basel-Stadt eine grosse Auswahl an privaten Schulen. Den Eltern steht es frei, ihr Kind in eine staatliche oder eine private Schule zu schicken. Die Kosten für eine Privatschule tragen die Eltern.
Unter der Aufsicht des Kantons
Privatschulen brauchen eine Bewilligung des Kantons und werden vom Erziehungsdepartement (Bereich Volksschulen) beaufsichtigt. Bei Fragen und Anliegen zu Schulbetrieb und Unterricht an den Privatschulen wenden sich Eltern und Jugendliche direkt an die Schulleitung, bei Beschwerden direkt an die Beschwerdestelle der betreffenden Schule.
Förderung in Privatschulen
Die Förderangebote Logopädie und Psychomotorik werden auf Antrag der Privatschule von der Volksschulleitung bereitgestellt. Die Förderangebote Heilpädagogik, Deutsch als Zweitsprache und Begabtenförderung hingegen müssen von den Privatschulen selbst gewährleistet oder vermittelt werden. Den Eltern können die Kosten verrechnet werden. Wenn das Angebot für ein Kind nicht ausreicht, können Privatschulen in einzelnen Fällen bei der Volksschulleitung einen Antrag auf zusätzliche Unterstützung gemäss der kantonalen Sonderpädagogikverordnung stellen.
Übertritt in die staatlichen Schulen
Schülerinnen und Schüler, die aus einer Privatschule in die staatliche Sekundarschule oder in eine weiterführende staatliche Schule wechseln wollen, müssen sich im 8. Schuljahr beziehungsweise im 11. Schuljahr (inkl. Kindergarten gerechnet) über eine Aufnahmeprüfung qualifizieren. Prüfungsfrei können Privatschülerinnen und -schüler übertreten, wenn die Privatschule mit dem Erziehungsdepartement eine Übertrittsvereinbarung abgeschlossen hat. Eine Übertrittsvereinbarung kann abgeschlossen werden, wenn das Übertrittsjahr der Privatschule vergleichbar ist mit dem Übertrittsjahr in den staatlichen Schulen. Die Privatschulen mit einer Übertrittsvereinbarung können der Liste der bewilligten Privatschulen entnommen werden.
Eröffnung einer Privatschule oder eines privaten Kindergartens
Für die Eröffnung einer Privatschule oder eines privaten Kindergartens braucht es eine Bewilligung des Kantons. Sie muss alle vier Jahre überprüft werden. Stellen Sie Ihr Gesuch mittels Online-Formular oder PDF-Formular.
Eine bestehende Privatschule erweitern
Wenn Ihre Schule bereits eine Bewilligung hat und das Angebot auf weitere Bildungsgänge oder Schuljahre ausweiten will, benutzen Sie bitte dieses PDF-Formular.
Vorschriften und gesetzliche Grundlagen
Für die Räumlichkeiten einer Privatschule gibt es Mindestvorschriften des Schulärztlichen Dienstes. Die gesetzlichen Grundlagen für Privatschulen sind im Schulgesetz (§ 130–134) festgehalten.
Privatunterricht
Privatunterricht (Homeschooling) ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Aufsicht über den Privatunterricht hat das Erziehungsdepartement Basel-Stadt (Bereich Volksschulen). Erziehungsberechtigte, die schulpflichtige Kinder zu Hause unterrichten lassen wollen, müssen dazu bei der Volksschulleitung jedes Jahr ein Gesuch stellen.
Kontakt
Volksschulen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr
Reduzierte Öffnungszeiten während den Schulferien.