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Markierungen, Signale und Wegweiser

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Markierungen, Signalen und Wegweisern sowie die dafür zuständigen Ansprechpersonen.

Markierungen und Signale

Markierungen und Signale definieren die Verkehrsführung und erhöhen die Verkehrssicherheit. Das Amt für Mobilität legt deren Art, Standort und Ausführung im Stadtgebiet und auf Kantonsstrassen fest. Wir projektieren die Verkehrsmassnahmen und ordnen diese - je nach Signalisation / Markierung - direkt an oder publizieren sie im Kantonsblatt.

Abweichende Zuständigkeit

Für temporäre Markierungen und Signale (z.B. bei Baustellen oder Veranstaltungen) ist die Kantonspolizei zuständig. 

Für Gemeindestrassen in Riehen und Bettingen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Kantonspolizei, Abteilung Verkehr

Gemeinde Riehen Gemeinde Bettingen

Wegweiser

Das Amt für Mobilität ist ausserdem zuständig für die Wegweisung auf Haupt- und Nebenstrassen sowie für Fuss- und Velorouten im Kantonsgebiet. Ausserdem kümmern wir uns auch um Wegweiser für Betriebe, Hotels oder Museen. Diese können direkt bei der Abteilung Verkehrstechnik beantragt werden.

Ansprechpersonen

In der untenstehenden Karte finden Sie durch einen Klick auf den entsprechenden Bereich die Ansprechperson für Ihren Wohnort oder Geschäftssitz. Mit Ihrem Anliegen bezüglich permanenter Markierung, Signalisation oder Wegweiser können Sie sich direkt an die gebietsverantwortliche Person wenden.


Verkehrssignale auf Privatgrundstück

Es gibt drei verschiedene Arten von Signalen auf Privatareal. Diese unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Verfahren und müssen je nach Art vom Amt für Mobilität genehmigt werden.

Arten der Signale

Kontaktperson für Signale auf Privatareal

Daniel Güdel
Sachbearbeiter
+41 61 267 81 52daniel.guedel@bs.ch

Grundlagen und Richtlinien

Die Grundlage für die Umsetzung von Signalisationen, Markierungen und Wegweiser bildet das Strassenverkehrsgesetz des Bundes. Als Richtlinien dienen ausserdem die Ausführungsbestimmungen zur Signalisationsverordnung. Sie basieren rechtlich auf der eidgenössischen Signalisationsverordnung (SR 741.21).


Schaden melden

Haben Sie beschädigte Signale, Wegweiser oder Markierungen gesehen? Auf der Seite des Tiefbauamtes können Sie Infrastrukturschäden direkt melden.