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Schwerpunkt Pflegeartikel

Bund und Kantone anerkennen und fördern die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung gemäss dem neuen Artikel 117b der Bundesverfassung. Damit wird sichergestellt, dass alle Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität haben. Lesen Sie im Schwerpunkt Pflegeartikel mehr darüber.

Einführung

Am 28. November 2021 haben Volk und Stände die Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) mit fast 61 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Im Kanton Basel-Stadt war mit 66,6 Prozent  national der höchste Ja-Stimmenanteil zu verzeichnen. Der neue Artikel 117b der Bundesverfassung führt seither aus, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerkennen und fördern sowie den Zugang zu einer Pflege von hoher Qualität für alle sorgen. 

Bund und Kantone sollen hierfür sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung stehen. Zudem sollen die Pflegenden entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Die Übergangsbestimmungen zum neuen Verfassungsartikel beauftragen den Bund, im Rahmen seiner Zuständigkeiten Regelungen zu Arbeitsbedingungen, zur Abgeltung, zur beruflichen Entwicklung und zur Abrechnung zu erlassen.


Neue gesetzliche Rahmenbedingungen

Der Bundesrat hat entschieden, den neuen Verfassungsartikel Pflege in 2 Etappen umzusetzen.

Zur Umsetzung der ersten Etappe wurden die Massnahmen des indirekten Gegenvorschlags der Abstimmungsvorlage übernommen. Am 25. Mai 2022 hat der Bundesrat in einer ersten Etappe zur Umsetzung der neuen Verfassungsvorgaben die Botschaft zum Bundesgesetz über die die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderungsgesetz) verabschiedet. Dieses Bundesgesetz wurde am 16. Dezember 2022 von den eidgenössischen Räten definitiv beschlossen. Durch die neuen Gesetzesbestimmungen werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um dem Fachkräftemangel durch eine Stärkung der Ausbildung entgegenzuwirken. Diese Ausbildungsoffensive sieht vor, dass die Kantone:

  • Beiträge an die Betriebe für die Kosten der praktischen Ausbildung von Pflegenden Höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) zahlen;
  • Beiträge an die HF für die Erhöhung der Anzahl Ausbildungsplätze zahlen;
  • Beiträge an Absolvierende einer Pflegeausbildung (HF und FH) zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zahlen.

Pflegefachfrauen und Pflegefachmännern wird es dank einer Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes künftig möglich sein, Leistungen eigenständig (das heisst ohne ärztliche Verordnung) abzurechnen.

In einer zweiten Etappe sollen auch die Arbeitsbedingungen der Pflegefachkräfte mit einem neuen Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen verbessert werden.

Kernstück der 2. Etappe ist der Erlass eines neuen Bundesgesetzes (Bundesgesetz über anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen in der Pflege (APG)) mit dem anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen erreicht werden sollen (vergleiche Infografik unten).

Des Weiteren sind auch Massnahmen zur Verbesserung der Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung und des kompetenzgerechten Einsatzes von Pflegefachpersonen sowie das Etablieren eines Monitorings Pflege durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur regelmässigen und langfristigen Überprüfung der Wirkung der getroffenen Massnahmen und zum systematischen und objektiven Erheben vergleichbarer Daten geplant. Es wird damit gerechnet, dass der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung der zweiten Etappe im Frühjahr 2024 verabschiedet. Mit einem Inkrafttreten der Massnahmen ist ungefähr im Jahr 2027 zu rechnen.

Bundesgesetz über arbeitsbedingungen Pflege.
© Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Bildungslandschaft Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Seit August 2023 werden die Pflegeberufe alle unter einem Dach am neuen Campus Bildung Gesundheit in Münchenstein unterrichtet. Folgende Institutionen teilen sich neu diesen Standort:

  • die BfG Berufsfachschule Gesundheit Baselland, an der die berufliche Grundbildung und Erwachsenenbildung auf der Sekundarstufe II stattfindet
    (=> Ausbildungsangebot BfG)
  • das BzG Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt, an der die Bildungsgänge in der Höheren Berufsbildung, Höhere Fachschule (HF) angeboten werden
    (=> Ausbildungsangebot Höhere Fachschule)
  • die BFH Berner Fachhochschule, an der die Studiengänge auf Hochschulstufe angeboten werden
    Ausbildungsangebot Fachhochschule:
  • die OdA Gesundheit beider Basel ist der Branchenverband der Gesundheitsbetriebe und bietet das überbetriebliche Kurszentrum für die 1’660 Lernenden der beruflichen Grundbildung sowie Weiterbildungen für Berufsbildende der Grundbildung an.

Vom gemeinsamen Standort und der engen Kooperation profitieren die Studierenden, die Ausbildungsbetriebe und das ganze Gesundheitswesen in der Nordwestschweiz. Man erhofft sich so noch mehr Lernende, welche eine Grundbildung im Pflegebereich abgeschlossen haben, für eine weiterführende Pflegeausbildung auf Tertiärstufe zu gewinnen. Ausserdem ist der Zugang zu allen Schulen und Hochschulen für die Bevölkerung der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sichergestellt.

Um im Kanton Basel-Stadt die Umsetzung für weitere Ausbildungsmassnahmen in die Wege zu leiten, wurde auf Initiative der Gesundheits- und der Bildungsdirektionen ein Gesamtprojekt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft vorbereitet und die Umsetzung des neuen Verfassungsartikels in die Wege geleitet. Im Januar 2023 startete das bikantonale Projekt in enger Zusammenarbeit mit der OdA Gesundheit beider Basel sowie den verschiedenen betroffenen Verbänden.

Bedarfsplanung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion

Der wachsende Bedarf an Gesundheitsfachpersonen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft wurde früh erkannt und es wurde bereits lange vor der Pflegeinitiative mit dem Ausbau der Ausbildungskapazitäten begonnen. So konnten zum Beispiel im Zeitraum von 2014 bis 2022 die Ausbildung von Fachfrauen und Fachmännern Gesundheit (FaGe) um 33,4 Prozent und die von diplomierten Pflegefachpersonen HF um 55,7 Prozent gesteigert werden (siehe Grafik).

Grafik zur Anzahl Lernende und Studierende Pflege 2014-2022.
Entwicklung der Anzahl Lernenden beziehungsweise Studierende der Gesundheitsfachberufe (AGS [Assistent/-in Gesundheit und Soziales], FaGe, Pflege HF) in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft von 2014 bis 2022 (Quelle: OdA Gesundheit beider Basel)
© Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Aufgrund verschiedener Faktoren wie der Bevölkerungsentwicklung (Zunahme Anteil Wohnbevölkerung 65+), der gesunkenen Verweildauer im Pflegeberuf sowie der steigenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen bedarf es weiterhin eines Ausbaus der Ausbildungszahlen. Hierzu wird im Rahmen des Projekts eine aktuelle Bedarfsberechnung – basierend auf den Annahmen des nationalen Versorgungsberichts 2021 des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) – erstellt.

Der berechnete Bedarf muss allerdings dem vorhandenen Ausbildungspotenzial in den Gesundheitsinstitutionen sowie dem Angebot an geeigneten und interessierten Lernenden beziehungsweise Studierenden gegenübergestellt werden. Hier müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um Nachwuchskräfte für die Pflegeausbildung zu interessieren und begeistern.

Finanzierung

Ziel des neuen Pflegeausbildungsförderungsgesetzes ist es, die Ausbildungsabschlüsse von diplomierten Pflegefachpersonen in den Höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH) deutlich zu erhöhen. Dafür will der Bund Beiträge an die Kantone in der Höhe von 502 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Die Kantone sollen mit diesen Bundesbeiträgen maximal 50 Prozent ihrer Kosten für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive erstattet erhalten. Die Beitragsdauer ist auf 8 Jahre begrenzt. Somit stehen in diesem Zeitraum gesamtschweizerisch mindestens 1 Milliarde Franken zur Verfügung. Die Finanzierung der Massnahmen der zweiten Etappe liegt in der Verantwortung der Betriebe und/oder der Kantone, hierfür sollen keine Bundesmittel gesprochen werden.

Vom Bund sollen folgende Massnahmen finanziert werden:

  • Finanzierung der Kosten der praktischen Ausbildung in Gesundheitsinstitutionen (268 Millionen Franken an Bundesbeiträgen gemäss Schätzung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG));
  • Weiter schätzt das BAG 201 Millionen Franken für die Gewährung von Ausbildungsbeiträgen an Studierende in den HF und FH;
  • 45 Millionen Franken sollen in die Finanzierung von bedarfsgerechten Ausbauten der Ausbildungskapazitäten an den HF und FH fliessen;
  • Weiter stehen 8 Millionen Franken (über 4 Jahre) für Projekte zur Förderung der Effizienz in der Grundversorgung zur Verfügung.
Infografik zur Verteilung der Bundesbeiträge zur Pflegeausbildungsförderung.
© Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Bereich Gesundheitsversorgung

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