Wie kann ich mich vor Erdbeben schützen?
Starke Erdbeben sind bei uns selten. Man kann sie nicht verhindern und sie werden auch in Zukunft eintreten. Mit richtigem Verhalten während eines Erdbebens und einfachen Vorbereitungsmassnahmen kann jede einzelne Person sich und ihre Mitmenschen schützen. Gebäude, die erdbebengerecht gebaut oder ertüchtigt sind, bieten den besten Schutz vor Erdbeben.
Was tun, wenn die Erde bebt?
Erdbeben kann man nicht vorhersagen. Durch das richtige Verhalten bei einem Erdbeben kann sich jedoch jede einzelne Person selber und andere besser schützen.
Vor einem Erdbeben
- Sichern Sie Gegenstände.
Bei einem Erdbeben können Sachen wie Regale, Gestelle, Bilder, Lampen, Fernseher oder Blumentöpfe herunterfallen. Befestigen Sie diese Sachen. - Bereiten Sie sich vor.
Halten Sie Notvorräte bereit und stellen Sie einen Erste-Hilfe-Kasten zusammen. - Lernen Sie die Verhaltensregeln während einem Erdbeben.
Merken Sie sich, wo die Haupthähne und Hauptschalter für Gas, Wasser und Strom sind und wie man diese abstellt. Legen Sie Ihren Ausweis oder Ihre Identitätskarte bereit.
Während eines Erdbebens
- Gehen Sie in Deckung.
Kriechen Sie unter einen stabilen Tisch. Passen Sie auf, es können Sachen herunterfallen. - Bleiben Sie draussen.
Fliehen Sie nicht in ein Haus. - Halten Sie Abstand.
Häuser, Brücken, Strommasten, grosse Bäume und andere Dinge können einstürzen oder herunterfallen. Halten Sie Abstand. - Meiden Sie gefährliche Orte.
Gewässer können gefährlich sein. Gehen Sie nicht an Flüsse oder Seen. - Bleiben Sie im Auto.
Wenn Sie im Auto sind, bleiben Sie drin. Halten Sie nicht auf Brücken oder in Tunnels an und halten Sie Abstand zu Gebäuden.
Nach einem Erdbeben
- Achten Sie auf Nachbeben.
Weitere Erdbeben können vorkommen. Es können weitere Sachen herunterfallen. - Leisten Sie Hilfe, aber gefährden Sie sich nicht.
- Verlassen Sie beschädigte Häuser.
Gehen Sie nach draussen, wenn das Haus stark beschädigt ist und passen Sie auf vor herunterfallenden Teilen, wie Ziegeln. - Informieren Sie sich.
Hören Sie Radio, schauen Sie Fernsehen oder lesen Sie die Nachrichten im Internet. - Telefonieren Sie nur in Notfällen.
Halten Sie das Netz für wirkliche Notfälle frei.
© Schweizerischer Erdbebendienst
Weitere Informationen
Informationen für Schulen
Persönliche Notfallplanung
Nach einem Erdbeben funktioniert nicht mehr alles so wie im Alltag. Eine persönliche Notfallplanung hilft Ihnen, sich in dieser Notsituation besser zurecht zu finden.
- Kennen Sie die Telefonnummern Ihrer Angehörigen?
- Haben Sie einen Notvorrat?
- Ist Ihre Notapotheke ausgestattet?
Erdbebengerechtes Bauen
Einstürzende Gebäude, herabfallende Decken oder umstürzendes Mobiliar führen zu den meisten Toten und Verletzten bei einem Erdbeben. Die wichtigste Massnahme zum Schutz vor Erdbeben ist die Bauart. Es ist wichtig, Gebäude so zu bauen oder zu sanieren, dass sie bei einem Erdbeben nicht einstürzen. Einrichtungen wie Regale, Schränke oder schwere Möbel sind zu sichern. So können sie im Falle eines Erdbebens nicht umstürzen und zur Gefahr werden.
Im Grundsatz gilt, dass neue Gebäude erdbebengerecht gebaut werden müssen. Bei bestehenden Gebäuden ist bei einem Umbau oder einer Sanierung die Erdbebensicherheit zu überprüfen. Falls notwendig, sind Massnahmen zum Ertüchtigen zu ergreifen. Die Anforderungen zum erdbebengerechten Bauen finden sich in den Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverbands (SIA). Der Kanton Basel-Stadt fordert das Einhalten der SIA-Normen für Neubauten und Umbauten. Dies wird gemäss § 36 der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung geregelt.
Formulare und Informationen zu Baubegehren
Informationen und Unterlagen zu Baubegehren finden Sie auf der Seite des Bau- und Gastgewerbeinspektorats.
Wer bauen, anbauen oder umbauen möchte, muss in der Regel ein Baubegehren einreichen. Dieses wird in einem Baubewilligungsverfahren geprüft. Hier erfahren Sie, was Sie dabei alles beachten müssen und wie Sie Ihr Baubegehren einreichen können.
Baubegehren online erfassenMit dem Online-Baubegehren (OBG) ist es möglich Baubegehren im Kanton Basel-Stadt zu erfassen. Es stellt sicher, dass die Gesuchstellenden alle für sie relevanten Informationen erhalten und wissen, welche Unterlagen sie einreichen müssen.
Einfluss des lokalen Baugrunds
Die Folgen eines Erdbebens an der Oberfläche (Stärke und Dauer) hängen stark von den Eigenschaften des lokalen Baugrunds ab. Das Verhalten der Erdbebenwellen an der Oberfläche kann man messen und modellieren. Die Ergebnisse werden in einer sogenannten Erdbebenmikrozonierung zusammengefasst. Diese Informationen über den Baugrund verwenden die planenden Bauingenieurinnen und Bauingenieuren zum Bestimmen der Erdbebenkräfte an einem bestimmten Standort. Damit können sie die Erdbebentüchtigkeit des Gebäudes berechnen.
Erdbebenmikrozonierung
Informationen zum Baugrund liefert die Karte der Erdbebenmikrozonierung. Auszüge für einen Standort können Sie via Geoportal des Kantons Basel-Stadt beziehen.
§ 36 der Ausführungsbestimmungen zur Bau- und Planungsverordnung (SG 730.115; ABPV) legt die Anforderungen an die Erdbebentüchtigkeit für Neu- und Umbauten fest und verweist auf die SIA-Normen. Die Erdbebenmikrozonierung des Kantons Basel-Stadt von 2009 gilt als Bemessungsgrundlage für die Erdbebeneinwirkung bei Neu- und Umbauten. Gestützt auf die aktuelle Norm SIA 261/1 wird sie zurzeit überprüft und allenfalls angepasst. Solange die Aktualisierung der Erdbebenmikrozonierung von 2009 nicht vorgenommen ist, dient diese Version als Bemessungsgrundlage für die Erdbebeneinwirkung bei Neu- und Umbauten.
Karte der Erdbebenmikrozonierung
Erläuterungen zur Erdbebenmikrozonierung der Region Basel (Startet einen Download)Informationen für planende Ingenieurinnen und Ingenieure
Erdbebenversicherung
Erdbeben stellen aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Konzentration an materiellen Werten ein grosses Risiko dar. Im Kanton Basel-Stadt besteht keine obligatorische Erdbebenversicherung. Die kantonale Gebäudeversicherung Basel-Stadt erbringt begrenzte freiwillige Leistungen, indem sie sich am Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung beteiligt. Viele Versicherungen bieten zudem freiwillige Erdbebenversicherungen an. Gesamthaft gesehen ist im Falle eines grösseren Erdbebens jedoch ein Grossteil der Gebäude nicht versichert.