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Stadtteile

Die Abteilung Raumplanung entwickelt für verschiedene Stadtteile sogenannte Teilrichtpläne. Sie dienen als Steuerungsinstrument, um verschiedenste Ansprüche und Veränderungen in diesen Räumen in Chancen für alle umzuwandeln – zur Pflege unserer städtischen Vielfalt.

Tellplatz im Quartier Gundeldingen mit Stadtteilrichtplan Gundeldingen
© S&A / Lengsfeld, designkonzepte

Die Stadtteile Basels prägen die Vielfalt unserer Stadt: Jeder hat seine eigene Geschichte und seinen besonderen Charakter. Während einige Stadtteile wie Hirzbrunnen, Neubad oder Bruderholz trotz einiger Bautätigkeit ihren Ausdruck bewahren, finden anderswo grosse Veränderungen statt: Der ökonomische Wandel führt dazu, dass grosse Flächen für neue Nutzungen frei werden. Die Raumplanung konzentriert sich auf diese Stadtteile, um die enormen Chancen dieser Transformationen für die heutigen und die zukünftigen Einwohnerinnen und Einwohner optimal zu nutzen.

Klybeck-Kleinhüningen ist ein solcher Stadtteil. Die Modernisierung des Hafens eröffnet die Chance, am Rhein neue Wohnungen, Arbeitsplätze und Parkanlagen zu schaffen. Die Industrie verlässt das Klybeckareal nach und nach, was eine Öffnung und Neuentwicklung ermöglicht. Mit dem Stadtteilrichtplan Klybeck-Kleinhüningen werden diese Entwicklungen planerisch zusammengefasst. Der Plan wird den Behörden zukünftig als verbindliche Leitlinie für alle Projekte im Stadtteil dienen.

Für den Stadtteil Gundeldingen liegt ein solcher Stadtteilrichtplan bereits seit 2019 vor. Er zeigt auf, wie die Arealentwicklungen am Rande des Quartiers den bestehenden Stadtteil optimal ergänzen können und wie sich der Lebensraum Gundeldingen bezüglich Nutzungen, Freiräume und Mobilität weiterentwickelt.

Ein ganz besonderer Stadtteil ist die Innenstadt. Für das Stadtzentrum existiert seit 2015 ein Stadtteilrichtplan. Er wurde mit einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitet und zeigt auf, wie Ausstrahlung und Anziehungskraft der Innenstadt im stetigen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft erhalten bleiben können

Richtpläne sind ein Planungsinstrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung eines Gebietes. Neben dem kantonalen Richtplan gibt es Teilrichtpläne für Stadtteile oder für spezifische Themen. Der Leitfaden «Kantonale und kommunale Richtpläne und Teilrichtpläne» gibt einen Überblick über die im Kanton Basel-Stadt im Einsatz stehenden Richtplanarten und beinhaltet Ausführungen zu deren Funktion, Systematik, Inhalten und Verbindlichkeit.

Leitfaden Richtpläne und Teilrichtpläne

Leitfaden Richtplanung Basel-Stadt (Startet einen Download)

Kontakt

Martin Sandtner
Kantonsplaner, Leiter Raumplanung
+41 61 267 92 27martin.sandtner@bs.ch