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Mietzinsbeiträge beantragen

Leben Sie als Familie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen? Dann könnten Sie Beiträge an den Mietzins ihrer Wohnung erhalten. Alle Informationen, wie Sie diese beantragen können finden Sie auf dieser Seite.

Wie können Sie sich anmelden?

Um Familienmietzinsbeiträge zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Familienmietzinsbeiträge einreichen.

Die Anmeldung in 4 Schritten

  1. Laden Sie das für Sie passende Antragsformular Familienmietzinsbeiträge herunter. 
  2. Füllen Sie das Formular am Computer aus oder drucken Sie es aus, um Ihre Anmeldung auf Papier zu erstellen. 
  3. Stellen Sie die erforderlichen Belege zusammen. Bitte schicken Sie nur Kopien ein. Originale werden nicht zurückgeschickt.
  4. Drucken Sie die Anmeldung aus und unterschreiben Sie diese. Senden Sie uns die ausgefüllte Anmeldung mit den Kopien Ihrer Belege an folgende Adresse:

    Amt für Sozialbeiträge
    Leistungen
    Grenzacherstrasse 62  
    Postfach
    4005 Basel

Alle Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt. 

Was passiert mit Ihrer Antrag?

  • Eine Fachperson des Amtes für Sozialleistungen prüft den Antrag, sobald dieser eingegangen ist.
  • Sind die beigelegten Unterlagen vollständig, beträgt die Bearbeitungszeit ca. zwei Monate.
  • Fehlen Unterlagen, kontaktieren wir Sie.
  • Nach dem Entscheid erhalten Sie eine schriftliche Zusage oder Absage.

Sie erhalten eine Zusage: Worauf müssen Sie achten?

In der Zusage wird Ihnen der Betrag und der Beginn der Zahlungen genannt. Das Geld wird Ihnen direkt überwiesen. Die Auszahlung erfolgt monatlich, jeweils am 13. des Monats beziehungsweise am nächsten Arbeitstag.

Wir überweisen Ihnen die Mietzinsbeiträge ab dem ersten Monat nach Einreichung des Antrags. Rückwirkend, das heisst für die Zeit vor dem Antrag, werden keine Mietzinsbeiträge gewährt. Der Vermieter oder die Vermieterin wird nicht über die gewährten Mietzinsbeiträge informiert.

Wenn Sie eine Zusage erhalten haben, brauchen Sie in den folgenden Jahren keine neue Anmeldung vorzunehmen.

Meldepflicht bei wesentlichen geänderten Verhältnissen

Wesentliche Veränderungen müssen Sie uns sofort melden. Dazu gehören:

  • Wohnungswechsel
  • Mietzinsänderungen
  • Veränderungen des Einkommens und Vermögens um mindestens 20 Prozent, wenn diese Veränderung mindestens drei Monate andauert.
  • Veränderungen im Haushalt, zum Beispiel bei Trennung oder Scheidung
  • Ende der Ausbildung oder Beginn der Ausbildung von jungen Erwachsenen bis 25 Jahren.

Melden Sie uns diese Veränderungen schriftlich oder per E-Mail. Legen Sie allfällige Nachweise bei. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie etwas melden müssen, fragen Sie gerne bei uns nach.


Sie erhalten eine Absage: wie weiter?

Häufige Gründe für eine Absage

  • Die Wohnung ist zu gross für den Haushalt und hat zu viele Zimmer.
  • Die Person, die den Antrag gestellt hat, sowie Partner:in leben seit weniger als fünf Jahren im Kanton Basel-Stadt. Wir informieren Sie, ab welchem Datum Sie einen Antrag stellen können.

Falls Sie Rückfragen haben, melden Sie gerne sich bei uns.

Befinden Sie sich in einer finanziellen Notlage? Wenden Sie sich an die Sozialhilfe.


Wir sind für Sie da.

Uns ist es ein Anliegen, dass Sie die Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sie dürfen sich gerne mit Ihren Fragen bei uns melden.

Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns oder kommen Sie vorbei.

Amt für Sozialbeiträge

Öffnungszeiten Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30 - 11:30 Uhr | 14:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr | 13:30 - 15:00 Uhr Donnerstag: 10:00 - 11:30 Uhr | 14:00 - 17:30 Uhr
Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet

Amt für Sozialbeiträge

Familienmietzinsbeiträge
Grenzacherstrasse 62
4058 Basel

Für dieses Thema zuständig

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