Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Kroatien

Sie haben die kroatische Staatsangehörigkeit und ziehen von einem anderen Kanton oder aus dem Ausland nach Basel, Riehen oder Bettingen? Dann müssen Sie sich beim Einwohneramt anmelden oder ein Gesuch stellen. Hier finden Sie alle nötigen Informationen und Links.

Übergangsregelung

Die insgesamt zehn Jahre dauernde Übergangsregelung (Schutzklausel) für Kroatien ist bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar.

Contenu mis à jour