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Ukraine

Sie kommen aus der Ukraine und möchten in der Schweiz arbeiten? Informieren Sie sich hier.

Schutzstatus S

Der Schweizer Bundesrat hat am 11. März 2022 beschlossen, allen wegen des Krieges in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren.

Die Gültigkeit des Status S dauert bis 4. März 2026. Möglicherweise wird er nochmals verlängert. Personen mit Status S haben sofort Zugang zum Arbeitsmarkt, das heisst, sie dürfen in der Schweiz arbeiten. Sie benötigen aber eine Arbeitsbewilligung. Diese muss Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin beantragen.

Auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration (SEM) finden Sie mehr Informationen und die neusten Updates: 

Die Fachstelle Arbeitsintegration des Kantons Basel-Stadt bietet Ihnen weitere Unterstützung und Informationen:

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