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Projektförderung

Wir unterstützen jährlich rund 40 Organisationen, die sich mit zahlreichen Projekten im Integrationsbereich engagieren.

Hand hält Pflanzen mit gelber Blume.

Unsere Partnerorganisationen begleiten und unterstützen die Migrationsbevölkerung im Integrationsprozess. Sie sind für die Integrationsarbeit von zentraler Bedeutung. Wir unterstützen jährlich rund 40 Organisationen, grösstenteils Migrationsvereine. Die Projektförderung ist Teil des kantonalen Integrationsprogramms und wird gemeinsam von Bund und Kanton finanziert. 

Richtet sich Ihr Projekt auch an Teilnehmende, die im Kanton Basel-Landschaft wohnhaft sind? Dann prüfen Sie bitte auch eine Projekteingabe beim Fachbereich Integration in Baselland. Die beiden kantonalen Integrationsfachstellen arbeiten eng zusammen.

Für Projekte zur Sprachförderung wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Erwachsenenbildung.

Projektberatung

Sie möchten sich für die Integration von Zugezogenen und für ein friedliches Zusammenleben engagieren? Sie haben eine Projektidee? Sie benötigen Unterstützung bei der Umsetzung? GGG Migration berät Sie und unterstützt Sie bei der Projektentwicklung, der Planung der Finanzierung und beim Ausfüllen der Formulare.

Sie wollen zum ersten Mal eine finanzielle Unterstützung für ein Projekt beantragen? Kontaktieren Sie bitte GGG Migration und lassen Sie sich beraten. Die Projektberatungen sind kostenlos.

Projektunterstützung

Sie wollen eine Projektfinanzierung beantragen? Reichen Sie Ihren Projektantrag mit dem entsprechenden Formular vor Ablauf der Eingabefrist ein.

Eingabe

Termin

30. September des Vorjahres

Förderschwerpunkte 2024-2027

Die Fachstelle unterstützt Projekte in den drei Bereichen Information, Zusammenleben und Diskriminierungsschutz. Im Bereich Information unterscheidet der Kanton zwischen Informationsmodulen, Informationsvermittlung und Migrationsmedien. 

Information

  • Informationsmodule: Migrationsvereine oder religiöse Gemeinschaften organisieren für ihre Mitglieder Veranstaltungen, in denen Migrantinnen und Migranten wichtige Informationen von Behörden und Beratungsstellen erhalten. 
  • Informationsvermittlung: Die Projektträgerschaft organisiert und führt Schulungen, Coachings, Tagungen oder Workshops für die Zielgruppe durch.
  • Migrationsmedien: Die Projektträgerschaft gibt wichtige Informationen im Internet, auf Social-Media-Kanälen, über Zeitungen, Zeitschriften, Radiosendungen oder Fernsehsendungen weiter.

Zusammenleben

Wir unterstützen Projekte, welche die soziale Integration, zum Beispiel Begegnung, Austausch sowie die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten fördern.

Diskriminierungsschutz

Wir unterstützen Projekte, die zum Umgang mit Vielfalt, zur Sensibilisierung und Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus beitragen.

Weitere Informationen

Richtlinien

Entspricht Ihr Projekt unseren Richtlinien? 

Die Richtlinien zur Projektförderung sind die Grundlage für die Prüfung der Projekte. Sie legen die Rahmenbedingungen für eine finanzielle Unterstützung fest. Bitte lesen Sie die Richtlinien aufmerksam durch, bevor Sie eine finanzielle Unterstützung beantragen. Nutzen Sie das Beratungsangebot von GGG Migration.

Einige wesentliche Punkte aus den Richtlinien sind:

Das Projekt

  • lässt sich einem unserer Förderbereiche zuordnen,
  • ergänzt bestehende Integrationsangebote und Projekte,
  • ist öffentlich zugänglich und politisch neutral sowie nicht gewinnorientiert.

Die Projektträgerschaft

  • arbeitet mit den Behörden und Institutionen zusammen, die für die Projektumsetzung wichtig sind.

Für Projekte zur Sprachförderung wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Erwachsenenbildung.

Berichterstattung

Für die Berichterstattung nach Abschluss des Projekts, verwenden Sie bitte das Formular, das Sie bereits für den Projektantrag verwendet haben.

Termin

28. Februar des Folgejahres

Kommunikation

Sie haben von der Fachstelle Integration und Antirassismus eine finanzielle Unterstützung erhalten? 

Bitte verwenden Sie für die Kommunikation die unten aufgeführten Logos. 

  • Wird Ihr Projekt ausschliesslich im Kanton Basel-Stadt unterstützt, verwenden Sie bitte das KIP-Logo des Kantons Basel-Stadt. 
  • Für Projekte, die von mehreren Kantonen unterstützt werden, verwenden Sie bitte das allgemeine KIP-Logo.

Staatsbeiträge

Wir unterstützen einzelne Partnerorganisationen über mehrere Jahre mit Staatsbeiträgen. Voraussetzung für diese Finanzhilfe ist der gesellschaftliche Bedarf ihrer Leistungen. 

Weitere Fördermöglichkeiten

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