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Reihengräber

Reihengräber sind Grabstätten, die auf dem Friedhof nebeneinander angelegt und eines nach dem anderen belegt werden. Wer im Kanton Basel-Stadt angemeldet war, hat unentgeltlich Anspruch auf ein solches, sei es für einen Sarg oder eine Urne.

Reihengräber mit Blumenschmuck.
Reihengräber im Friedhof am Hörnli
© Robert Adam

Kinderreihengräber

Auf dem Friedhof am Hörnli gibt es ein spezielles Grabfeld mit Reihengräbern für Kinder. Sofern diese ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten, werden sie dort ohne Kostenfolge beigesetzt. Im Übrigen gelten dieselben Bestimmungen wie bei den Reihengräbern für Erwachsene.

Kinderreihengräber auf dem Friedhof am Hörnli.
© Robert Adam

Reihengrab für Muslime

In Zusammenarbeit mit der Basler Muslim-Kommission hat der Kanton Basel-Stadt auf dem Friedhof am Hörnli ein Reihengrabfeld eingerichtet, das es erlaubt, die Toten mit dem Gesicht gegen Mekka zu bestatten. Diese letzte Ruhestätte wird Einwohnerinnen und Einwohnern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Reihengrabfeld für Muslime auf dem Friedhof am Hörnli.
© Robert Adam

Grabfeldaufhebung

Für alle Reihengräber gilt eine gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden sie aufgehoben. Bei Fragen in diesem Zusammenhang zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.


Kontakt

Kanton Basel-Stadt Stadtgärtnerei, Bestattungswesen

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 16.00 Uhr

Stadtgärtnerei

Karte von Basel-Stadt
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Dufourstrasse 40
4052 Basel

Öffnungszeiten

Telefonisch: Mo - Fr 8.00 - 12.30 / 13.30 - 16.00 Uhr

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