Reihengräber
Reihengräber sind Grabstätten, die auf dem Friedhof nebeneinander angelegt und eines nach dem anderen belegt werden. Wer im Kanton Basel-Stadt angemeldet war, hat unentgeltlich Anspruch auf ein solches, sei es für einen Sarg oder eine Urne.
Kinderreihengräber
Auf dem Friedhof am Hörnli gibt es ein spezielles Grabfeld mit Reihengräbern für Kinder. Sofern diese ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt hatten, werden sie dort ohne Kostenfolge beigesetzt. Im Übrigen gelten dieselben Bestimmungen wie bei den Reihengräbern für Erwachsene.
Reihengrab für Muslime
In Zusammenarbeit mit der Basler Muslim-Kommission hat der Kanton Basel-Stadt auf dem Friedhof am Hörnli ein Reihengrabfeld eingerichtet, das es erlaubt, die Toten mit dem Gesicht gegen Mekka zu bestatten. Diese letzte Ruhestätte wird Einwohnerinnen und Einwohnern kostenlos zur Verfügung gestellt.
Grabfeldaufhebung
Für alle Reihengräber gilt eine gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden sie aufgehoben. Bei Fragen in diesem Zusammenhang zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Kontakt
Kanton Basel-Stadt Stadtgärtnerei, Bestattungswesen
Friedhof am Hörnli
Hörnliallee 704125 Riehen
Stadtgärtnerei
Öffnungszeiten
Telefonisch: Mo - Fr 8.00 - 12.30 / 13.30 - 16.00 Uhr