Passer au contenu principal

Breadcrumb-Navigation

Bewilligung Arbeitsvermittlung & Personalverleih

Brauchen Sie eine Bewilligung für den Personalverleih oder die Arbeitsvermittlung? Hier finden Sie die notwendigen Informationen.

Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Wer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verleiht oder vermittelt, benötigt unter gewissen Voraussetzungen eine Bewilligung für Personalverleih oder Arbeitsvermittlung. Die Bewilligung erteilt der Kanton, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. 

Wenn Sie grenzüberschreitend Personal ins Ausland verleihen oder vermitteln möchten, ist zusätzlich eine Bewilligung des SECO notwendig.

Bewilligungspflichtige Tätigkeiten

Insbesondere folgende Tätigkeiten unterliegen einer Bewilligungspflicht:

  • Private Arbeitsvermittlung (Art. 2 ff. AVG und Art. 1 ff. AVV)
  • Personalverleih in Form von Temporärarbeit und Leiharbeit
      (Art. 12 ff. AVG und Art. 26 ff. AVV)
  • Musiker- und Artistenvermittlung inkl. Management
      (Art. 2 Abs. 2 AVG und Art. 4 AVV)
  • Fotomodell- und Mannequinagenturen
  • Vermittlung von Sportlerinnen und Sportlern
  • Vermittlung via Internetplattform
  • Vermittlung im Bereich Betreuungs- und Hauswirtschaftsdienstleistungen (insbesondere auch im Bereich der 24-Stunden-Betreuung)

Voraussetzungen für eine Bewilligung

Unternehmen:

  • Eintrag im Schweizerischen Handelsregister
  • Besitz eines zweckmässigen Geschäftslokals
  • Kein Unternehmen eines anderen Gewerbes, das die Interessen von Stellensuchenden oder von Arbeitgebenden gefährden könnte

Geschäftsführende Person:

  • Schweizer Bürgerschaft
  • Oder Niederlassungsbewilligung
  • Oder bestehende Grenzgängerbewilligung, die 5 Jahre gültig ist
  • Guter Leumund
  • Gewähr für eine fachgerechte Vermittlungs- und/oder Verleihtätigkeit (Art. 3 Abs. 2 Bst. B AVG)
  • Eine Anstellung von mindestens 50 % eines Vollzeitpensums
  • Im Handelsregister des Unternehmens als zeichnungsberechtigt eingetragen

Kaution:

Zur Sicherung von Lohnansprüchen aus dem Personalverleih müssen Sie eine Kaution von mindestens 50'000 Franken leisten (für mehr Information zur Kaution siehe Merkblatt "Kaution").

Gebühren

Rechnen Sie bei der ersten Bewilligung mit einer Gebühr zwischen 750.00 – 1'650.00 Franken pro Bewilligung.

Bei einer Auslandbewilligung fällt zudem eine Gebühr des SECO an.

Unternehmen, die ohne die erforderliche Bewilligung Arbeit vermitteln oder Personal verleihen, können mit einer Busse bis zu 100'000 Franken bestraft werden.

Bewilligungsgesuche – notwendige Unterlagen

Reichen Sie das Bewilligungsgesuch vollständig bei uns ein. Sie brauchen dafür alle notwendigen Originalunterlagen, Erklärungen und Formulare (siehe Merkblätter unten). Sie können uns die Unterlagen, die nicht im Original eingereicht werden müssen, auch per E-Mail schicken. Die Bewilligung wird unbefristet erteilt.

Team Arbeitsvermittlung und Personalverleih

Checklisten/Merkblätter Gesucheinreichung

Die Unterlagen für ein Gesuch müssen in der Reihenfolge eingereicht werden, die Sie auf den Merkblättern finden.

Merkblatt Gesuchsunterlagen Personalverleih (Startet einen Download) Merkblatt Gesuchsunterlagen Arbeitsvermittlung (Startet einen Download) Merkblatt Gesuchsunterlagen Personalverleih und Arbeitsvermittlung (Startet einen Download)

Achtung

Sie müssen uns alle Änderungen unaufgefordert sofort mitteilen. Vor allem folgende Änderungen:

  • eine Umfirmierung
  • ein Domizilwechsel
  • ein Wechsel der verantwortlichen Person 

Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih



Gesetzliche Grundlagen


Contenu mis à jour